Frage zur Zusammenarbeit mit einem Reinigungsunternehmen?
Laut Unterlagen 40 Stunden, ich arbeite von Montag bis Samstag, das Gehalt ist jeden Monat 1470 netto festgesetzt, der Rest der geleisteten Arbeitsstunden wird separat vergütet, damit ist alles in Ordnung, aber ich verstehe nicht, warum ein Monat 173.176.184 beträgt ?Wenn man alle diese Zahlen nimmt, dann werden nicht alle mit 8 multipliziert! Was mich verwirrt ist, dass ich viel überarbeite und sich am Ende das Gehalt nicht ändert. Warum kann man nicht ein Jahr nehmen und es in 12 Monate aufteilen, damit es das Gleiche ist?Danke für Ihre Antwort!
4 Antworten
Weil nicht jeder Monat gleich viele Tage hat. Der Februar hat in der Regel nur 28 Tage, Juli und August haben 31 Tage etc. Hast du das noch nicht gewusst? Schau in deinen Arbeitsvertrag, da steht drin, was mit deinen Überstunden passiert (Zeitkonto oder Ähnliches).
Bei einer 6-Tage-Woche teilt man natürlich 40 Wochenstunden durch 6 und hat somit 6,6666 Stunden pro Werktag zu arbeiten. Die Sollstunden ergeben sich dann pro Monat aus der Anzahl der Kalendertage minus der Anzahl der Sonntage und dann mal 6,6666.
Die genannten Zahlen passen trotzdem nicht alle, also frag den AG.
Wenn Du Überstunden machst, werden die wohl auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Dann entweder als Freizeit ausgeglichen, oder nach Absprache ausgezahlt. Auch das musst Du den Arbeitgeber fragen.
Wir und der AG können nichts dafür, wenn man es dir erklärt, Du das aber nicht verstehst!
Aber für Doofe mal ganz einfach/simpel erklärt:
Ein Monat besteht nun mal nicht aus genau 4 Wochen!
Ein Jahr besteht aus 52 Wochen.
"Warum kann man nicht ein Jahr nehmen und es in 12 Monate aufteilen"
Genau das macht der Arbeitgeber doch!
Er nimmt deine gesamte Jahresarbeitszeit, Dein gesamtes Jahreseinkommen, teilt das durch 12 und zahlt dir diesen Betragt monatlich aus.
Aber vermutlich ist das eh zu hoch für dich und DU verstehst das wieder nicht.
Das wurde Dir doch schon beantwortet. Die Einzelheiten speziell Deiner Lohnabrechnung müsstest Du mit Deinem AG bzw. dessen lohnabrechnenden Stelle, z.B. seinem Steuerberater besprechen.