Kein Datum für Lohnauszahlung im Arbeitsvertrag?
Mein Gehalt wird/sollte am 15. jede Monat im Voraus gezahlt werden. Dieses ist im Vertrag jedoch nicht angegeben. Ich fragte daraufhin nach,warum das so ist. Mir wurde gesagt, so machen die das schon immer und bis jetzt hat sich noch niemand darüber beschwert. Mir ist es egal ob im Voraus oder am Monatsende oder Anfang, mir ist nur wichtig das pünktlich zum 15. mein Lohn drauf ist Punkt. Bzw wenn der 15. auf einen Samstag oder Sonntag fällt muss der Lohn bitte schon am Freitag drauf sein und nicht erst am Montag den 16. Das ist doch mein gutes Recht oder nicht ?
1 Antwort
Dein gutes Recht ist, dass Du den Lohn für den laufenden Monat spätestens am jeweiligen Monatsende bekommst (Par 614 BGB).
Das gilt natürlich auch dann wenn über die Fälligkeit nichts im Arbeitsvertrag steht.
Das ist es, wass Du fordern kannst, alles andere bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Er kann vorschüssig am 3. des Monats, am 15. des Monats, am 17. des Monats oder wie auch immer den Lohn zahlen. Und das jeden Monat unterschiedlich.
Wann das Geld wiederum auf Deinem Konto ist, das ist davon abhängig, wann der Arbeitgeber es bei seiner Bank anweist. Zum nächsten Bankarbeitstag wird es dann von der Wertstellung her gutgeschrieben.
Weist er aber z.B. die Zahlung an einem Freitag an, dann erfolgt die Gutschrift erst am darauffolgenden Montag, da (zumindest bei uns in Bayern) die Bankmitarbeiter am Wochenende lieber im Biergarten sitzen als zu arbeiten.
Auch gibt es verschiedene Banken, bei denen die internen Arbeitsprozesse nicht unbedingt optimiert ablaufen und bei denen es dann daraus ebenfalls Verzögerungen geben kann bis die Verarbeitung des Zahlungseingangs erfolgt ist und Du das Geld auch dem Konto siehst. Die Postbank ist dafür einschlägig bekannt.
Trifft das auch dann zu wenn man am 1ten angefangen hat und jetzt immernoch auf sein Geld wartet und die Kollegen sagen manchmal muss man sogar bis Ende des folgenden Monats auf sein Geld warten??
Bei mir steht im Arbeitsvertrag nur, dass der Lohn für die erbrachte Arbeit im darauf folgenden Monat bezahlt wird.
Da weiterhin nur die gesetzlichen Regelungen vermerkt sind, war ich der Meinung ich hätte spätestens am 5.9 Geld erhalten müssen oder sehe ich das etwa falsch...