Fliege ich nach Psychose aus der Unfallversicherung?

4 Antworten

Sehe da auch keine Schwierigkeiten. Wenn man ursprünglichen Antrag alles wahrheitsgemäß angegeben wurde, sollte es kein Problem geben!

Nein !

Wenn Sie beim Abschluß damals eventuelle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantwortet haben, ist Alles OK. ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber wenn Sie ganz sicher gehen wollen - siehe Tipp von billy (1. Satz).

Schauen Sie mal in Ihren Vertrag bzw. den Versicherungsbedingungen in welchen Fällen Sie als VN gegenüber dem Versicherer eine Anzeigepflicht haben. Nach Pragraph 19 Absatz 1 VVG hat der VN nur noch Umstände anzuzeigen nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat.