Fitnesstudio fordert rückwirkend Beiträge ohne Rücklastschrift, keine Kündigung eingegangen?

3 Antworten

Jedenfalls wurden die ersten 3 fälligen Beiträge abgebucht und nach Corona nix mehr. Nun habe ich eine Rechnung erhalten über 483,30 rückwirkend ab 1.6.21 mit der Begründung der letzte Einzug der Lastschrift war nicht erfolgreich.

Die Beiträge bis zum Kündigungszeitpunkt musst du bezahlen (abzüglich der Zeiten, in denen das Studio geschlossen war).

Wichtig ist noch zu wissen ich habe keine Membercard da ich diese nicht abgeholt habe und dementsprechend auch keine Leistungen bezogen.

Das spielt keine Rolle. Die geschuldete Leistung wurde vertragsgemäß angeboten, ob du diese in Anspruch nimmst ist allein deine Sache.

Zu dem habe ich die Kündigung rechtzeitig zum 22.10.21 schriftlich gekündigt und den Brief unter Zeugen abgegeben.

Dann würde ich es hinsichtlich der geforderten Beiträge für den Zeitraum ab Wirksamkeit der Kündigung auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Die form- und fristgerechte Kündigung musst DU beweisen, im Übrigen liegt der Ball aber bei MC Fit. Die müssen klagen und ihren Anspruch belegen.

Die Mail wird einfach automatisiert sein, daher würde ich auf den Text nicht viel geben. Wichtiger ist eher, es ist egal ob du die MemberCard abgeholt hast oder nicht. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und die Leistung hättest du nutzen können, hast es aber nicht. Wenn du die Kündigung abgibst und keine Bestätigung kriegst, hättest du dich mal erkundigen müssen, warum keine Bestätigung kommt. Du wirst die Abgabe der Kündigung beweisen müssen. Wenn du das kannst, solltest du zu einem Anwalt gehen, damit er versucht es außergerichtlich hinzukriegen oder ggf. Klage einreichen.

Die Kosten musst du natürlich erstmal vorstrecken.

Kannst du es nicht beweisen, wirst du die offenen Beiträge bezahlen müssen, auch wenn Sie nicht versucht haben abzubuchen…. denn du musst die Kündigung nachweisen, nicht andersrum.

XII ZR 64/21 sowie das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 11. Juni 2021 (Az. 9 C 95/21) haben entschieden, dass ein Fitnessstudio für den Zeitraum der Corona-bedingten Schließung keinen Anspruch auf Zahlung der Beiträge gegen den Verbraucher/sein Mitglied hat.23.05.2022

Bild zum Beitrag https://www.anwalt.de › rechtstipps

Fitnessstudios nach dem Corona Lockdown: Rückzahlung von Beiträgen ...
 - (Fitnessstudio, Beiträge rückwirkend zahlen)
Wolfsblut2780 
Fragesteller
 28.12.2022, 22:03

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich hab damals die Kündigung mit einem Kumpel als Zeugen abgegeben. Ob das bei Gericht zählt weiß ich nicht.

Falls nicht würde dann das neue Gesetz mit der Verlängerung greifen?

*Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung können Kunden den Vertrag in Zukunft monatlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich. Bisher verlängerte sich die Laufzeit, wenn der Kunde vergessen hatte, rechtzeitig zu kündigen, meist um 1 Jahr.*

Dann müsste nach meiner Rechnung die Kündigung zum 12.1.23 greifen oder sehe ich das falsch?

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Alarm67  28.12.2022, 22:42
@Wolfsblut2780

Das gild nur für Verträge, die nach der Gesetzesänderung geschlossen wurden!!!!

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