Wer zahlt den Strafzettel beim Firmenwagen/Dienstwagen?
Hallo, mich würde mal interessieren wer den Strafzettel zahlt wenn ein Dienstwagen im Halteverbot geparkt ist? Es geht konkret um die Leute vom Paketdienst. Egal welche Firma, DHL oder UPS, bei mir vor der Einfahrt ist ein absolutes Halteverbot und trotzdem steht da mindestens zwei Mal die Woche der große Paket-Transporter. Ich komme so gerade noch raus, aber es ist umständlich! Ich habe auch schon gesehen, dass an der Scheibe ein Strafzettel war, aber das scheint die Fahrer nicht zu stören, deswegen meine Frage. Wer zahlt für diesen Strafzettel? Der Fahrer oder die Firma?
1 Antwort
Der Fahrer muss für Bußgelder etc. aufkommen, denn dafür ist alleine der Fahrer verantwortlich. Insbesondere sind ja Punkte in Flensburg auch personengebunden, d.h. die akkumulieren sich auf dem Konto des Fahrers.
Du kannst das mit ein paar Bildern im Abstand von Minuten dokumentieren und dem hiesigen Ordnungsamt jeweils per E-Mail zusenden. Achte darauf, daß das Kennzeichen des Lkw gut lesbar ist :-)
@EB: "unter Umständen sogar steuerlich absetzen" ja, als Betriebsausgabe - unter Umständen.
Die Zahlung durch den AG und für den Arbeitnehmer ist steuerpflichtig.
Trotzdem zahlt im Innenverhältnis oftmals der Arbeitgeber die Gelder an den Fahrer zurück. Und das kann er unter Umständen sogar steuerlich absetzen. War vor ein paar Jahren entgegen § 4 Absatz 5 Nummer EStG erfolgreich durchgeklagt worden.
Die Punkte kann der AG allerdings nicht übernehmen.