Diebstahl 6000€?

2 Antworten

Die fristlose Kündigung steht im Raum.

Egal was du gemacht hast, in Zukunft sobald dir von der Polizei etwas vorgeworfen wird, nichts zur Sache sagen, grundsäzlich..niemals. Nur die Personalien angeben und danach einen Anwalt einschalten.

Wenn der Arbeitgeber dich mit solchen Vorwürfen konfrontiert, ebenfalls nichts sagen. Nur, dass du dich bei derartigen Anschuldigungen erstmal mit einem Anwalt unterhalten möchtest.

Das dür die Zukunft.

Ich würde dir außerdem raten, dich wegen der Spielsucht in Therapie zu begeben.

Über die kündigung weiß ich bescheid

der chef hat zu mir gesagt das er mir nichts böses will da ich mich entschuldigt habe und mit ihm geredet habe

ich weiß das es bis zu 3 jahre haft kommen könnte aber wird es zu einer haft kommen wenn ich ausgepackt habe?

einen anwalt kann ich mir leider nicht leisten da ich schulden habe wegen der spielsucht

ich habe noch nie mit jemanden darüber geredet erst als ich erwischt wurde und hilfe ist auf dem weg

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@CHIRoNI9

der chef hat zu mir gesagt das er mir nichts böses will da ich mich entschuldigt habe und mit ihm geredet habe

Sehr sehr gut - dann mache Dich über die Zeugnissprache im Internet kundig und versuche noch ein vernünftiges / angemessenes Zeugnis zu bekommen. Das ist echt wichtig für Dich.

Auch kann der Arbeitgeber dich so kündigen, dass Du KEINE Sperre bei der Agentur für Arbeit bekommst. Verhandle das bitte mit ihm und mache Dich vorher im Internet dazu schlau.

Viel Glück für Alles! #BleibtGesund

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@CHIRoNI9

Es Stimmt nicht ganz in Deutschland gibs ein Gesetz jeder hat das Recht auf eine gute Verteidigung.Somit hast Du das Recht Dir einen Strafanwalt auf Staatskosten zu nehmen. Fast jeder Anwalt Strafrecht macht das. Und jeder Anwalt ist verpflichtet, Zwei mal im Jahr einen zu verteidigen auf Staatskosten ( Pflichtanwalt ) nur obs in Praxis so ist... ist mal dahingestellt. Du kannst aber aufs Amtsgericht gehen und Dir einen Pflichtanwalt vom Staat vermitteln zu lassen. Das geht Ohne Probleme. Es wird Dir dann ein Pflichtanwalt zur Seite gestellt. Aber Du kannst auch ein Paar Rechtsanwalte anrufen, Ihnen kurz deinen Sachverhalt erklären und in den meisten Fällen sagen die dir zu. Also wie Du siehst Du hast mehrere Möglichkeiten. Und das Stimmt auch nicht das du 3 Jahre dafür bekommst. dein Fall kommt zu hundert Prozent ans Amtsgericht, und dort sind die Strafen nicht so hoch. lass mal die Katze im Sack. Ich denke da es deine erste Straftat ist wirst Du weil Du auch Reue gezeigt hast und auch es zurück gegeben hast mit bis zu einem Jahr auf Bewehrung bekommen wirst. Und im Führungszeugniss wird es auch nicht vermerkt. Und im Zeugniss vom Arbeitgeber darf es auch nicht drinn stehen. Ist verboten . Egal was Pasiert ist muss er dir ein Ordnungsgemässe Zeugniss für deine Arbeit bei Ihm ausstellen. So einfach ist das nicht, das er Dir kein gutes Zeugniss ausstellen darf. Trotz dem vorfall hast Du ein Recht auf Ordnungsgemässe behandlung. Also mach dir nicht zu viel sorgen das wird unter klein Delikt fallen. Mit Strafrecht kenne ich mich aus, selber schon viel scheisse im leben gemacht, und mein Führungszeugniss ist sauber. Nur bei Gewalt verbrechen oder mit schusswaffen wirds Hard aber nicht bei Diebstahl, ist eher ein kleines Delikt. und dein Arbeitszeugniss muss immer korekt für deine Arbeit zugewisen werden und nicht für die tat die Du begangen hast. Der Arbeitgeber macht sich Strafbar wenn er sowas in deinem Zeugniss offensichtlich rein schreibt das Du geklaut hast. Das darf er nicht ist Gesetz, auch zum nachlesen gibt es einen Paragraphen dafür. Weil jeder Arbeitgeber darf Dir keine Steine ins weg legen um das Du eine neue Arbeit zu finden. Ist Gesetzlich geregelt, sonst würde er sich selbst Strafbar machen. Nur das Gericht darf in deinem Erweiterdem führungszeugniss was veranlassen bei Gewaltverbrechen. Sonst darf das keiner. Das wäre ja noch schöner wenn jeder mein Leben vermiesen Dürfte. Dann hätte heute fast keiner mehr Arbeit. Du musst auch nicht bei deiner neuen Arbeit angeben wieso Du gekündigt worden bist. Du kannst auch sagen aus Betrieblichen Gründen. Und ein neuer Arbeitgeber wird dann nicht Nachbohren. Ausser Du arbeitest als Erzieher oder für ein öffentliches Amt dann aber auch nur vllt, kommt auch darauf an auf die schwere der Tat steht es dann im Erweiternden Führungszeugniss. Aber als normalo mit normaler Arbeit ist dein Führungszeugniss Sauber und steht nichts drinn. Also in deinem Fall mach dir nicht zu viel Kopf. Und beim Amt arbeitsamt Jobcenter die fragen auch nicht nach wieso warum du Gekündigt worden bist. gehe zum Arbeitsamt und stelle Arbeitslosen geld Antrag, weil nicht Du hast gekündigt sondern Du wurdest Gekündigt, das heist du hast dann auch keine spere beim Amt. Du musst niemanden sagen warum Du gekündigt worden bist. Niemanden.... absolut.... Ausser das Gericht verlangt es.Sonst immer sagen aus Betrieblichen Gründen. Und mehr nicht. Sogar Diebe und Straftäter haben in Deutschland Rechte also Du dann auch.Also suche Dir neue Arbeit lass Dir ein Zeugniss vom Arbeitgeber ausstellen und fange nochmal von vorne an, ohne Straftat. Wenn noch diesbezüglich fragen offen sind einfach an mich wenden. kenne mich mit Strafrecht Arbeitsamt und Arbeitsrecht sehr gut aus... Logisch mein Onkel Anwalt und viel mit Ihm zu tun das ich sehr vieles weiss darüber. Einfach melden wenn ich helfen kann. Und ich weiss, sehr viele Fehler in meiner Rechtschreibung aber so schreibe ich schneller als wenn ich auf die Rechtsschreibung achte. Aber es geht ja um den Inhalt und nicht um Rechtsschreibung. Und verständlich ist es ja. Oder. Hoffe ich konnte Dir weiter helfen. Und wenn ich wüsste woher Du kommst, könnte ich Dir sogar einen sehr guten Strafverteidiger nennen der Dir helfen könnte. Zb in Frankfurt umgebung kenne ich einen sehr guten Strafverteidiger oder auch am Bodensee. Oder Düsseldorfer Raum. wie gesagt einfach melden wenn ich helfen kann sehr gerne.LG Ivan

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Eine Außerdordentliche Kündigung wird zu einer 3-monatigen Sperre über ALG 1 führen. Des weiteren wird es das abgefuckteste Arbeitszeugnis Deiner Karriere geben. Damit kannst Du dich auf keinern Fall mehr bewerben, leg es zu den Akten.

Da ich eine Wohnung habe ist das mit dem Arbeitslosengeld ein Problem und wie meinen Sie leg es zu den Akten ?
Danke im voraus

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@CHIRoNI9

Im Arbeitszeugnis wird die Pflichtverletzung (der Diebstahl) und auch die außerordentliche Kündigung selbst deutlich Erwähnung finden. Personaler in anderen Firmen können das direkt herauslesen und sind total abgeschreckt.

Du kannst das Zeugnis so nicht für die Bewerbung verwenden, weil die Chancen auf ein Einladung zum Vorstellungsgespräch gen Null gehen. Vielleicht kommt Dir der Arbeitgeber nochmal entgegen und entschärft das Arbeitszeugnis, weil er Dir keine Steine in den berufl. Weg legen will, da Du noch so jung bist. Darum musst Du ihn dann aber aktiv bitten.

Du brauchst am Besten ein Attest vom Psychiater o. ä. für die Agentur für Arbeit, damit sie keine Sperre gegen Dich einsetzt. Wenn die Spielsucht offiziell erwiesen ist und du das Geld auch zurückgegeben hast (hast Du ne Quittung von der Polizei?) dann lenkt sie vielleicht ein. Das liegt aber im Ermessen und an den internen Vorgaben der Agentur für Arbeit.

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@Maerz2019

Danke ich werde versuchen mit meinem Arbeitgeber darüber zu reden.

Quittung gibt es keine und ein Attest habe ich noch nicht da die Suchtberatungs Stellen in meiner Nähe nur mit Alkohol und Drogen zu tun haben und keines mit Glückspiel

Lg

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