Paket aus UK (2021) bestellt - Doppelt Steuer zahlen?

2 Antworten

Großbritannien zählt seit 2021 wie ein Drittland. Das heißt Du zahlst einmal in Großbritannien die dortige Umsatzsteuer und hier noch einmal 19 % Einfuhr-Umsatzsteuer.

Zitat:

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.“

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-Privatpersonen/brexit-privatpersonen_node.html#doc368000bodyText3

Woher ich das weiß:Recherche

Das stimmt so nicht ganz. Es ist zwar richtig, dass man Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss, allerdings muss der Händler überhaupt keine Umsatzsteuer an das (in diesem Falle britische) Finanzamt abführen, wenn er Ware ins Ausland verkauft, sodass am Ende keine doppelte Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, sondern lediglich die Deutsche.

Spannend ist von daher in diesem Falle die Frage, ob der Händler auf seiner Rechnung die britische Mehrwertsteuer ausgewiesen hat oder nicht. So manche Händler legen nämlich bei Exportsendungen einfach den Nettopreis auf den Betrag fest, den sie bei inländischen Geschäften als Bruttopreis kassieren und verdienen dann faktisch mehr daran, wenn sie ins Ausland verkaufen. Häufig liest man dazu solche Hinweise wie "prices include VAT if applicable". In diesem Falle ist der Kunde der Dumme, der die Mehrwertsteuer obendrauf zahlen muss, weil sich der Händler seine gesparte Mehrwertsteuer als Mehrverdienst eingesackt hat.

Ist es allerdings der Fall, dass der Händler lediglich den Brexit verschlafen hat und deshalb die Mehrwertsteuer an das britische Finanzamt abgeführt hat, dann gibt es vielleicht Chancen, sich diese wieder erstatten zu lassen. Dann diesbezüglich einfach mal beim deutschen Zoll oder das Finanzamt fragen!

Kauft man wiederum selbst im Ausland ein, dann gibt es die Möglichkeit, bei der Ausreise mit der Rechnung und einem vom Händler erstellten Ausfuhrformular zum Zoll zu gehen, und sich die Mehrwertsteuer beim passieren der Grenze selbst erstatten zu lassen. Bei der Einreise nach Deutschland muss man dann wiederum die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen, sofern man eine Freigrenze überschreitet.

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Du wirst die deutsche Umsatzsteuer bezahlen müssen, evtl. noch Zoll, und UPS wird eine Gebühr für ihre Tätigkeit verlangen.