Ferienjob und Nebengewerbe-Was ist zu beachten?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber kann ja auch nichts von dem Gewerbe wissen, da Du weder einen Arbeitgeber hast  noch ein Gewerbe ausübst (schon wieder so eine wirre Schilderung).

Wenn es denn so weit ist, muss der AG einverstanden sein (Du könntest ihm ja Konkurrenz sein bzw. körperlich überlastet sein).

Wenn  es genehmigt ist, hat Dein AG nichts zu beachten (was geht ihn Dein Gewerbe an?).

Du musst einiges beachten: Kranken- u. andere Versicherungen, Steuern etc.).

Dazu befragt man Fachleute (z.B. Steuerberater). Hier führt das zu weit. 

Vor allem solltest Du beachten, dass Du Dein Studium nicht vernachlässigst.

Jedes Semester um das Du durch allerlei Nebenjobs Dein Studium verlängerst, bedeutet für Dich irgendwann ein Mindereinkommen von 30.000 Euro oder mehr.