Fehler im Vertrag: Was gilt nun?
Hallo,
wenn im Vertrag steht, dass der Urlaubsanspruch der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche ist, aber dann ein Fehler sich eingeschlichen hat: Bei einer durchschnittlichen 2-Tage-Woche besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Was gilt dann? Der Fehler, also 12 Tage, oder die 8 Tage?
2 Antworten
Bei Arbeitsverträgen mit sich widersprechenden Absätzen gild der Passus, der für den AN günstiger ist. Dementsprechend würden dir tatsächlich 12 Tage zustehen.
Ob du das durchsetzen kannst ohne Ärger mit dem AG zu bekommen oder gar einen Rauswurf, was ohne Probleme möglich ist, wenn dein AG weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, steht auf einem anderen Blatt.
Neben dem dir gesetzlich zustehenden Mindesturlaub kann und darf der Arbeitgeber dir auch mehr Urlaub gewähren.
In diesem Fall halt 4 Tage. So würde ich das auslegen.
Aber für diesen Mehrurlaub können und dürfen bei einer Kündigung andere Regeln vom Arbeitgeber aufgestellt werden.
Dazu musst Du den Arbeitsvertrag nochmals prüfen!
Auch hier kann der Urlaub dieser 4 Tage anteilig gewährt werden. Dieser kann aber auch, wenn das so im Vertrag geregelt ist, entfallen, weil ja freiwillg mehr gewährt wurde! Dann gibt der Arbeitgeber die Regeln für diesen Mehrurlaub vor, nicht das Gesetz!