Wie errechnet sich bei Minijobbern der Urlaubsanspruch in Stunden?

2 Antworten

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Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

Hier ein Beispiel: Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet 22 Wochen im Jahr an zwei Tagen, 14 Wochen an drei Tagen und 16 Wochen an vier Tagen. Damit steht ihm ein Urlaubsanspruch von 11,54 Tagen (20 : 260 x 150 = 11,53845) zu. Bei unregelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit je Woche ist der Urlaub im ermittelten Umfang zu gewähren.

Wassermann26  08.07.2020, 08:21

Wie kommt man auf diese Berechnungsformel (20:260x150)?

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Guten Tag

Ich arbeite als Minijobber 4X6 Stunden im Monat,ich bin auf 24h/monatlich tätig,also wöchentlich 6h.

welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Vielen Dank