Welche finanz. Konsequenzen folgen, wenn volljähriges Kind ins Elternhaus zieht?

5 Antworten

Nur be Bezug von ALG I, oder Lastenzuschuss wäre etwas zu beachten.

Sonst ist es egal, wenn keine Miete fließt. Auch eine Beteiligung des Kindes an den Nebenkosten wäre unbeachtlich und bedarf keines Vertrages.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Kind bekommt kein ALG 1 und ist nicht arbeitslos gemeldet, weil es Übergangsgebührnisse bekommt (war also bei der Bundeswehr) und ab Oktober an einem anderen Ort studieren wird.

Super, vielen Dank

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wenn ein mietvertrag geschlossen wird, dann muss auch ein Mietzins angegeben werden und dann können die Eltern, wenn sie noch andere Einkünfte haben, steuerfällig werden. Schlecht für deine Eltern. Wenn die Eltern soziale Hilfen beziehen, dann kann natürlich das Einkommen des Kindes angerechnet werden. Wenn Sie nicht von staatlichen Hilfen abhängig sind, dann ist es egal.

Das Kind kann nur Hilfe bei Ämtern beantragen, wenn es nicht nur ein Kinder-Zimmer hat, sondern auch ein Bad (WC) und eine Küche (Schrankküche), andernfalls gehört es zur Gemeinschaft und bekommt dann auch ein geringeres ALG.

Auch mit einemr vertraglich geregelten Kostenzuschuss ist das so eine Sache. Da kann die Behörde oder das Arbeitsamt dann ganz genau die Kosten und die Einkünfte deiner Eltern prüfen und die finden immer ein Haar in der Suppe.

Bei uns war es so, wir wohnten mit Mietvertrag im Haus meiner Mutter und die wollten keine Mietbeihilfe zahlen, obwohl mein Mann nur eine Rente von 300€ bezog. Das war ja nicht so schlimm, aber deshalb wollten sie auch keine Kostenunterstützung für Heizung, Strom, Wasser und Müllabfuhr bezahlen und das tat meiner Mutter richtig weh, weil sie ja nicht die Kosten einer Großfamilie mit ihrer Rent übernehmen konnte. Die haben meine Mutter damit in die Armut getrieben und daß sie das Haus verkaufen musste.

Man muss nichts beachteten. Auch ein volljähriges Kind kann mal zu Hause leben. Wenn das Kind nicht nur für einen Monat zu hause wohnt, sondern dauerhaft, muss man nur seinen Wohnsitz nach zu Hause verlegen.

Nur beim Bezug von Hartz4 müsste man das angeben.

Sowas von Latte, lächerlich, interessiert keinen und es ist NICHTS zu beachten.

Nur wenn das volljährige Kind irgendwelche staatl. Leistungen erhält, muss das Kind ggfls. eine Meldung an das entsprechende Amt abgeben.

Bekommt lediglich Übergangsgebührnisse, also kein ALG.

Dankeschön

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Nö, das ist eben nicht Latte und lächerlich. Das Kind war mittlerweile Rentner und bekam nur ca. 300€ Rente und musste deshalb Grundsicherung im Alter beantragen. Die haben uns 2 Jahre keinen Bescheid zukommen lassen, wir müssten nachweisen, daß wir bedürftig wären und wollten nichts bezahlen und meine arme alte Mutter musste von ihrer kleinen Rente dann alle Kosten Strom, Öl, Wasser, Müllgebühren usw. bezahlen. Darüber ist sie verarmt und musste das Haus verkaufen und genau das wollte die Gemeinde auch erreichen und deshalb hat sie uns keinerlei Unterstützung zukommen lassen.

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Nur wenn ihr Gelder vom Sozialamt bekommt ist das Relevant.

Nein, ich bin in einem Arbeitsverhältnis und mein Mann ist bereits Rentner. Das Kind ist auch nicht arbeitslos gwmeldet. Vielen Dank

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