EÜR Erklärung Frage zu Zeile 64 & separat zu Websitehosting?
Hallo,
ich habe ein Frage bezüglich meiner EÜR Erklärung. Und zwar verstehe ich bei Feld 64 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten), nicht genau welches Vorzeichen ich dort eintragen muss, da ja auf dem Konto ein Betrag abgezogen worden ist, müsste ich ja eigentlich einen negativen Wert dort eintragen ist das so richtig?Meine Zweite Frage bezieht sich auf die Kosten durch Websitehosting, dort bin ich mir auch unsicher wo diese einzutragen sind, da ich mehrere Optionen für plausible halte.
Ich danke schonmal im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
1 Antwort
Außer in den Feldern,wo es um Einnahmen geht,geht es in der Anlage EÜR um Kosten.
Wenn Dir Geld abgebucht wurde, also Du gezahlt hast,trägst Du es ohne Vorzeichen ein,denn Du hattest Aufwand. Nur wenn das Finanzamt mehr erstattet hat, als abgebucht wurde, kommt ein Minuszeichen davor.
Das war nicht meine Intention ich habe nur von Elster etwas kopiert und diese Formatierung hat sich dann auf den ganzen Text ausgewirkt. Das Selbe ist mir auch bei meiner Frage ganz oben passiert und ich weiß nicht wie ich es beheben konnte ohne den ganzen Text wieder zu löschen. Danke für die hilfreichen antworten, ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.