ETI experts (Inkasso) Straf-, Bußgeldbescheid und Mautforderung Scut Portugal?

3 Antworten

Obwohl 16 Vergehen mit nur 1 Bild dokumentiert sind. 
  1. Bild = 1 Vergehen

Somit fordert man hier auch alle Vergehen BEWEISLICH an, mit Datum, Uhrzeit und auch am besten Koordinaten.

Was muss mir das Inkassounternehmen an Belegen vorlegen.

Mind. eine Vollmacht im Original mit Originalunterschrift.
So besagt es das deutsche Gesetz bzw. auch die Rechtsprechung, wenn man etwas von einem DE-Bürger fordern will. Im Netz gibt es dazu mehr als genug Informationen.

Dann natürlich WER der Gläubiger ist und in welchem Auftrag hier gehandelt wird. Im Auftrag des Inkasso´s oder eines Auftraggebers. Stichpunkt: Faktoring / unechtes Faktoring

Sollte das Inkasso im eigenen Auftrag handeln, fallen erstmal die Inkassogebühren weg.

Das dokumentierte Vergehen wurde nicht von mir als Fahrzeughalter, sondern von meiner Lebensgefährtin begangen.

Dann muss man das dem Gläubiger mitteilen und auch die Daten des Fahrers benennen, damit dieser auch am Ende die Strafe bezahlen muss.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.
Greg63 
Fragesteller
 04.12.2022, 11:23

Danke für die Antwort!

Die Mautvergehen wurden dokumentiert.

Die Vollmacht ist vorhanden. Eine Vollmacht von einem andern Inkassounternehmen.

Was nicht dokumentiert ist, ist das es Bußgeldforderungen vom Mautbetreiber gibt. Es wird ein Betrag gefordert, der nicht belegt ist. Könnte erfunden sein, oder überhöht sein.......

0
Comp4ny  05.12.2022, 01:09
@Greg63
Die Vollmacht ist vorhanden. Eine Vollmacht von einem andern Inkassounternehmen.

Aber wahrscheinlich nicht im Original und nicht mit Originalunterschrift.
Hinzu kommt: Das andere Inkasso interessiert nicht.
Eine selbige Vollmacht muss auch dem jetzigen vorliegen was von dir fordert.
Das gehört zu den allgemeinen Informationspflichten.

Was nicht dokumentiert ist, ist das es Bußgeldforderungen vom Mautbetreiber gibt.

Von irgendwo her müssen die ja kommen.

Es wird ein Betrag gefordert, der nicht belegt ist. Könnte erfunden sein, oder überhöht sein.......

Und genau das gilt es zu prüfen.
Hier wäre wohl eher ein Gang zu einem Verkehrsanwalt ratsam.

1
Greg63 
Fragesteller
 05.12.2022, 08:23
@Comp4ny

Danke für die Antwort!

Die Vollmacht ist unterschrieben und wurde mir auf Anfrage per Pfd zugesandt. Der Mautbetreiber Ascendis wird nicht erwähnt und weil das Ganze in``Amtsenglisch´´ verfasst ist, mir halb unverständlich.

Müßte die Orginal Vollmacht von Ascendis vorliegen? Oder der Vertrag mit Ascendis erwähnt oder belegt werden?

Was gehört den zu den allgemeinen Informationspflichten? Muss da jede Forderung dokumentiert sein, oder reicht es einen Betrag für etwas zu fordern , ohne dies irgendwie schriftlich zu belegen?

Aus meiner Sicht können Bußgelder nicht von IK verhängt werden, sondern nur von staatlich legitimierten Institutionen (?)

0
Comp4ny  06.12.2022, 01:12
@Greg63
Der Mautbetreiber Ascendis wird nicht erwähnt und weil das Ganze in``Amtsenglisch´´ verfasst ist, mir halb unverständlich.

Dann kann man davon ausgehen dass dieser kein Gläubiger mehr ist, die Forderung verkauft wurde. Würde bedeuten, man müsste keine Inkassogebühren bezahlen, da das Inkasso in eigenem Namen fordert.

Müßte die Orginal Vollmacht von Ascendis vorliegen? Oder der Vertrag mit Ascendis erwähnt oder belegt werden?

Die Geldempfängnisvollmacht muss vom Gläubiger vorliegen, wenn es einen gibt und die Forderung "im Auftrag" durchgeführt wird.

Was gehört den zu den allgemeinen Informationspflichten? Muss da jede Forderung dokumentiert sein, oder reicht es einen Betrag für etwas zu fordern , ohne dies irgendwie schriftlich zu belegen?

Einen Sammelbetrag ohne Bezug, sprich eine EXAKTE Kostenaufstellung, ist ein Teil dieser Pflicht. Ebenso die Empfängnisvollmacht und auch eine klar für einen Laien verständliche Forderung. Irgendwelches Kauderwelsch gilt hier eher in meinen Augen als unzulässig, da man klar verstehen muss was man da eig. will oder schreibt.

§ 13 des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) klärt ua. klar auf was zu diesen Pflichten gehört. Das meiste davon erfüllen die Inkasso´s meist jedoch nicht. Angefangen von der Vollmacht.

Aus meiner Sicht können Bußgelder nicht von IK verhängt werden, sondern nur von staatlich legitimierten Institutionen (?)

Das ist korrekt.
Ein Inkassounternehmen ist keine Behörde, sondern eine "normale" Firma.

1

Eine ordnungsemäße Vollmacht der entsprechenden Mautstelle und den originalen Bußgeldbescheid würde ich auf jeden Fall verlangen. Die sind aber vermutlich auf portugiesisch.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Zahle und gut ist.

Ist ja scheinbar unstrittig, dass das deine Lebensgefährtin begangen hat.

Ihr könnt natürlich noch länger warten und die Kosten in die Höhe treiben!

Greg63 
Fragesteller
 30.11.2022, 10:28

Danke für die Antwort!

Relativ unstrittig sind die ``Mautvergehen´´. Obwohl 16 Vergehen mit nur 1 Bild dokumentiert sind. Vielleicht bekomme ich da anderen Bilder noch. Unklar ist die Strafe. Die Strafe wird nur in der Höhe 176,8 erwähnt, aber nicht belegt, heißt, im Gegensatz zu den zeitlich dokumentierten Mautvergehen, gibt es dazu keinen Schriftsatz der auf irgend eine Weise die Strafe begründet und in Relation zu den Vergehen aufschlüsselt. Kann ich einen dokumentierten Auftrag des Mautbetreibers verlangen?

0
UndertakerOWL  30.11.2022, 11:45
@Greg63

Verlangen kannst du viel. Bedenke dabei, dass sich der Vorgang dadurch in die Länge zieht. Laufen die für die Zahlung angegebenen Fristen ab, wird es in der Regel deutlich teurer. Wenn der Verstoß begangen wurde, ist Zahlen die einfachste Lösung, denn die Forderung kann sicherlich belegt und dann auch in D vollstreckt werden.

1
Greg63 
Fragesteller
 30.11.2022, 15:32
@UndertakerOWL

Danke für die Antwort!

Wo ich mir unsicher bin ist folgendes. In dem Schreiben vom, nicht aller bestens beleumundetem, Inkassobüro steht die Auflistung der Mautvergehen mit der zur bezahlenden Maut. Korrekt. Was nicht ersichtlich ist wer die Strafe erhebt. Das Inkasso, weil es die Forderung ``gekauft´´ hat oder der Mautbetreiber? Falls der Mautbetreiber, dann gibt es dazu keine Hinweise.

0