Erpressung bei Übergabe von Wohneigentum?

3 Antworten

Angeboten wird dir vom Vater die Übertragung des Eigentums seiner ETW gegen Einräumung eines unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts zugunsten der Mieterin auf deiner ETW.

Das Alter der Mieterin und die mtl. Nettomiete wäre für die Beurteilung und Bewertung des Wohnrechts wichtig gewesen.

Stattdessen wäre dein Vater doch nicht daran gehindert, seine ETW anderweitig (z. B.auch an die Mieterin) zu veräußern, womit du dann, was seine ETW betrifft, leer ausgehen würdest.

Ich sehe im Angebot weder dünnes Eis noch erkenne ich eine Erpressung.

Du solltest jedoch darauf achten, dass im Grundbuch ein Rangvorbehalt in Höhe von z.B. 80 % des derzeitigen Marktwertes deiner ETW zuzügl 18 v. H. Zs. und 10 v.H. NL. eingetragen wird, desgleichen eine Vorlöschklausel. Die Bedeutung erklärt dir dein Notar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nicht als Erpressung.

"Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern"

Weder wird dir ein empfindliches Übel angedroht, noch will Dein Vater sich bereichern. Er will Dir unter bestimmten Bedingungen etwas SCHENKEN. Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen, gibt's halt kein Geschenk, am Eigentum an der Eigentumswohnung ändert sich ja nichts.

Wie sehen sie die Sache?

" Gar nicht", da Du uns die weiteren väterlichen Vorgaben / Forderungen, welche an die Schenkung geknüpft werden sollen, vorenthältst.

Wie wäre denn die sonst mögliche Erbfolge , um was geht es denn bei dem noch verbleibenden Haus des Vaters usw?