Erbrecht halb Geschwister?
Hallo mein Vater hat noch 2 Kinder vor der Ehe mit meiner Mutter. Mein Vater und meine Mutter haben ein Haus, uns stellt sich die Frage wie sich das mit den 2 Kindern gestaltet wenn mein Vater stirbt und kein Testament vorhanden ist. Die beiden sind ja erbberechtigt aber zu wie vielen Teilen? und wie kann man sie vom Erbe komplett ausschließen?
3 Antworten
Es ist in diesem Fall dringend ein Testament anzuraten, denn wenn der Vater stirbt, bekommt Deine mutter 1/4 vom Haus dazu und die Kinder Teilen sich das letzte Viertel. Ärger ist vorprogrammiert.
Der Vater sollte ein Testament machen und die Mutter zum Alleinerbein seiner Haushälfte machen. Dann bekommen die Kinder einen Pflichtteil in Geld ausgezahlt.
Jedem Kind - auch Dir - 1/3 von 1/4, und das vom gesamten Nachlass, nicht nur vom Haus.
Kinder vom Erbe komplett auszuschließen ist (mit Fug und Recht!) so gut wie unmöglich, es sei denn, diese Kinder trachteten dem Elternteil nach dem Leben, hätten den Elternteil getötet oder hätten sich eines anderen schweren Verbrechens gegenüber dem Elternteil oder einer diesem nahestehenden Person schuldig gemacht o.ä.
Die Ehefrau kriegt erstmal die Hälfte des Erbes. Der Rest wird grundsätzlich auf die Kinder aufgeteilt.
Wenn das Haus Vater und Mutter je zur Hälfte gehört und der Vater mit Deiner Mutter insgesamt zwei Kinder hat, dann kriegt also die Mutter zu ihrem halben Haus noch ein vierteltes dazu. Das restliche Viertel bekommen die vier Kinder.
Meine Mutter und mein Vater haben nur mich, aber mein Vater hat die zwei Jungs mit in die Ehe gebracht, sie sind also meine halb Geschwister.
Sie sind aber genauso wie Du mit Deinem Vater verwandt und daher auch genauso wie Du an seiner Hinterlassenschaft beteiligt.
Jedem von Ihnen gehört das Haus zur Hälfte. Wenn er ihr das Haus überschreibt wie viel Prozent müsste sie dann an die zwei Kinder zahlen?