Erben/Freibetrag/Stiefoma?

2 Antworten

Der Nachweis wäre meiner Meinung nach durch die Heiratsurkunde deiner Mutter mit dem Stiefvater zu erbringen. Und dass der Stiefvater das Kind der Stiefoma war, ist durch seine Geburtsurkunde nachzuweisen. Deine Geburtsurkunde weist die Elterneigenschaft deiner Mutter nach. Das sollte eigentlich ausreichen.

Reddeadgirl 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:39

Ah ok das klingt logisch. Spielt das eine Rolle das der Stiefvater adoptiert wurde? Erwachsenenadoption von der Stiefoma.

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Ihr habt erlebt,was leider vielfach passiert, Ihr Habt einen Anwalt gefragt, der natürlich keine Ahnung von Steuern hat. Wenigsten der Notar hatte halbe Ahnung.

Richtig ist allerdings:

§ 16 Abs. 1 Nr.2 der Freibetrag ist 400.000,- (Kinder von verstobenen Kindern).

Der Nachweis der Eigenschaft "Stiefkind" erfolgt über Deinen Geburtsschein (Kind Deiner Mutter) und die Heiratsurkunde Deiner Mutter mit dem Stiefvater.

Das Deine Oma den Sohn adoptiert hatte ist dabei ohne Bedeutung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Reddeadgirl640  12.09.2023, 09:35

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

ja, der Anwalt hat mir leider überhaupt gar keine Ahnung und hat auch die Familienverhältnisse nicht wirklich verstanden.

Wir lassen jetzt das Haus schätzen und gehen zu einem fachkundigen Steuerberater, der wird dann denke ich mal mehr auch noch von der ganzen Materie haben.

vielen Dank

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wfwbinder  12.09.2023, 09:52
@Reddeadgirl640

Notare haben etwas Ahnung vonSteuern, weil sie ja für die Verträge Grundkenntnisse in Grunderwerbsteuer,Erbschaftsteuer usw. brauchen.

Anwälte haben den Hang zu meinen sie könnten alles,aber ein Familienrechtler,wird sich nicht in Arbeitsrecht verirren, also sollten Anwälte, mit Ausnahme derer,die auch die Steuerberaterprüfung abgelegt haben, da ihre Finger von lassen. Der Steuerberaterberuf wurde nicht umsonst vor ca. 100 Jahren von dem des Rechtsanwalts separiert.

Der Gang zum StB ist für Euch vernünftig, der bringt das auf den richtigen Weg.

Sollte der Kollege was anderes sagen, hier ruhig nochmal melden.

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Reddeadgirl640  12.09.2023, 11:50
@wfwbinder

Ja war eigentlich extra ein Anwalt für Erbrecht. Aber wie gesagt, er hatte null Plan. War halt ärgerlich, weil die Rechnung quasi umsonst war. Und das stimmt die Notarin hatte wirklich Ahnung, sagte sie könnte es auch ausrechnen hat sie aber lange nicht mehr gemacht da wären wir beim Steuerberater besser aufgehoben.

Vielen Dank, dann werden wir das machen und dann kann das endlich seinen Gang gehen und alles ist in trockenen Tüchern.

sollte hier wieder was schief laufen, würde ich mich gerne noch mal melden. Vielen Dank

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wfwbinder  12.09.2023, 12:55
@Reddeadgirl640

Wenn es ein Anwalt für Erbrecht war, kann ich nur sagen gute NAcht. Da kennen sich nahezu 100 % der deutschen Steuerberater im ERbrecht besser aus.

Was man in der StB Ausbildung nciht hatund was man imJurastudium hat sind die tiefer gehenden regelungenwie Pflichteile bei seltenen Fällen,oder speziellen Testamenten.

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