Erben/Freibetrag/Stiefoma?
Zur kurzen Erklärung,
ich bin bei meiner Mutter aufgewachsen, mein leiblicher Vater kümmerte sich nur sporadisch um mich. Somit wurde der neue Lebensgefährte meiner Mutter, späterer Ehemann meiner Mutter mein Stiefvater. Er lebte bei uns seit 4/5 Jahre alt war. Somit wurde seine Mutter meine Stiefoma.
Nun verhält es sich so, dass mein Stiefvater vor knapp zwei Jahren verstorben ist.Meine Stiefoma hat keine weiteren Kinder, auch der Ehemann lebt schon sehr lange nicht mehr.
Da ich ja wie ihr Enkelkind bin, möchte ich Sie mir gerne ihr Haus vererben. Da es sonst an ihre Geschwister und Nichten/Neffen fällt. Dass sie nicht möchte.
wir waren schon bei einer Beratung bei einem Anwalt. Dieser sagte uns, dass ich eine Erbschaftssteuer in der Steuerklasse drei zahlen müsste. Und nur einen Freibetrag von 20.000 € habe. Die Summe der Erbschaftssteuer würde sich auf über 100.000 € belaufen. Was ja schon eine Riesensumme an sich ist.
wir sind dann trotzdem zu einem Notar gegangen und wollten alles weitere besprechen und ein Testament aufsetzen. Diese sagte uns dann, dass ich ja das Stief Enkelkind sei und mir auch ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € zustehen. Und in die Steuerklasse eins mit dem Rest fallen würde. Was ja dann erheblich weniger wäre.
Ich habe nun gegoogelt und herausgefunden, dass das tatsächlich so ist aber meine Frage ist, wie beweist man vor dem Finanzamt, dass man das Stief Enkelkind ist ?Wie fragen die das ab? wie macht man das? Was muss man da machen?
Ich hoffe Sie Und haben ein paar Tipps
2 Antworten
Der Nachweis wäre meiner Meinung nach durch die Heiratsurkunde deiner Mutter mit dem Stiefvater zu erbringen. Und dass der Stiefvater das Kind der Stiefoma war, ist durch seine Geburtsurkunde nachzuweisen. Deine Geburtsurkunde weist die Elterneigenschaft deiner Mutter nach. Das sollte eigentlich ausreichen.
Dann wäre alternativ die Adoptionsurkunde vorzulegen, ansonsten dürfte das mE keine Auswirkungen haben.
Ihr habt erlebt,was leider vielfach passiert, Ihr Habt einen Anwalt gefragt, der natürlich keine Ahnung von Steuern hat. Wenigsten der Notar hatte halbe Ahnung.
Richtig ist allerdings:
§ 16 Abs. 1 Nr.2 der Freibetrag ist 400.000,- (Kinder von verstobenen Kindern).
Der Nachweis der Eigenschaft "Stiefkind" erfolgt über Deinen Geburtsschein (Kind Deiner Mutter) und die Heiratsurkunde Deiner Mutter mit dem Stiefvater.
Das Deine Oma den Sohn adoptiert hatte ist dabei ohne Bedeutung.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
ja, der Anwalt hat mir leider überhaupt gar keine Ahnung und hat auch die Familienverhältnisse nicht wirklich verstanden.
Wir lassen jetzt das Haus schätzen und gehen zu einem fachkundigen Steuerberater, der wird dann denke ich mal mehr auch noch von der ganzen Materie haben.
vielen Dank
Notare haben etwas Ahnung vonSteuern, weil sie ja für die Verträge Grundkenntnisse in Grunderwerbsteuer,Erbschaftsteuer usw. brauchen.
Anwälte haben den Hang zu meinen sie könnten alles,aber ein Familienrechtler,wird sich nicht in Arbeitsrecht verirren, also sollten Anwälte, mit Ausnahme derer,die auch die Steuerberaterprüfung abgelegt haben, da ihre Finger von lassen. Der Steuerberaterberuf wurde nicht umsonst vor ca. 100 Jahren von dem des Rechtsanwalts separiert.
Der Gang zum StB ist für Euch vernünftig, der bringt das auf den richtigen Weg.
Sollte der Kollege was anderes sagen, hier ruhig nochmal melden.
Ja war eigentlich extra ein Anwalt für Erbrecht. Aber wie gesagt, er hatte null Plan. War halt ärgerlich, weil die Rechnung quasi umsonst war. Und das stimmt die Notarin hatte wirklich Ahnung, sagte sie könnte es auch ausrechnen hat sie aber lange nicht mehr gemacht da wären wir beim Steuerberater besser aufgehoben.
Vielen Dank, dann werden wir das machen und dann kann das endlich seinen Gang gehen und alles ist in trockenen Tüchern.
sollte hier wieder was schief laufen, würde ich mich gerne noch mal melden. Vielen Dank
Wenn es ein Anwalt für Erbrecht war, kann ich nur sagen gute NAcht. Da kennen sich nahezu 100 % der deutschen Steuerberater im ERbrecht besser aus.
Was man in der StB Ausbildung nciht hatund was man imJurastudium hat sind die tiefer gehenden regelungenwie Pflichteile bei seltenen Fällen,oder speziellen Testamenten.
Ah ok das klingt logisch. Spielt das eine Rolle das der Stiefvater adoptiert wurde? Erwachsenenadoption von der Stiefoma.