Umschreiben einer Immobilie

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Abfunken: Der rechtmäßige Erbe legt dem zuständigen Grundbuchamt, bei dem das Nachlassgrundstück registriert ist, den Erbschein oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor und beantragt die Eigentumsumschreibung. Die Unterschriftsbeglaubigung ist nicht erforderlich. Die Umschreibung ist kostenfrei.

Das Grundbuchamt hat die letztwillige Verfügung selbständig und rechtlich zu würdigen. Einen Erbschein kann das Grundbuchamt verlangen, wenn die letztwillige Verfügung den Erben nicht zweifelsfrei bezeichnet.

Wenigstens EINE einwandfreie Antwort hier.

Warum ist das so, was Franzi schreibt? Ganz einfach, weil der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers tritt. Das Grundbuch wird also lediglich berichtigt.

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