Ende 30 jähriger schreibt meine 13 Jährige Schwester an, strafbar?

2 Antworten

Vermutlich ja. Beim Paragraphen bin ich mir nicht komplett sicher. § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB? Vielleicht auch § 176b Abs. 1 Nr. 2 StGB? Die Strafandrohungen wäre in beiden Fällen durchaus erheblich.

Ich bin nicht sicher, ob es wirklich zielführend ist, wegen jedem Mist die Polizei zu belästigen. Die haben eigentlich schon genug zu tun. Auf der anderen Seite sollte man so aber auch absolut nicht verharmlosen. Hier sind eure Eltern gefragt. Die müssen mit Blick auf die Gesamtumstände und den Chatverlauf im speziellen entscheiden, ob es mit Blockieren und Melden getan ist oder ob hier die Polizei tätig werden muss, um mögliche zukünftige (erhebliche) Straftaten zu verhindern.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Und welche Rolle spielt Deine Schwester hierbei, wie ist der Kontakt zustande gekommen, was hat Deine Schwester geschrieben, welches Alter hat sie ihm gegenüber angegeben (da wird GERNE gelogen), ......

Ohne die Gesamtumstände zu kennen, kann man Deine Frage nicht beantworten.