Nein darf Sie nicht! Deine Vorgängerin hätte jetzt sogar die Chance auf Entschädigung.

Eigenbedarf darf nur als Grund benutzt werden wenn auch ein eigener Bedarf da ist. Sie hätte dich also als neue Mieterin nicht nehmen dürfen.

Schreib ihr einen Widerspruch. Hast du mündlich oder schriftlich zugestimmt?

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