Garage Grenzbebauung Brandenburg Luftwärmepumpe?

2 Antworten

Die Frage ist, wo die LWP steht. Ist die innerhalb der Grenzbeauung 3m, nur dann stellt sich die Frage der Immisionen. Wenn die 3m Grenzbebauung eingehalten werden, spielt die Nutzung kein Rolle. Also wenn die LWP 3m von der Genze weg ist.

Aber es gibt ja vergleichsweise Urteile bei aufgeständerten PV-Anlagen. Die dann zu Höhe des Gebäudes addiert werden und dann ist die zulässige Höhe überschritten im Grenzbereich. Nur da bestehen Ansprüche der Nachbarn.

Bei Schornsteinen und Antennen, die sind zulässig und zählen nicht zur Gebäude-Höhe. Das kann bei LWP auch der Fall sein.

Besser zuvor erkunden, ob eine Genehmigung des Eigentümers angefragt wurde.

Nicht das er eine Genehmigung hat. Dann ist das Chancenlos.

Lies mal in den Abstandsflächen nach. Die 2QM Regel. Da würden LWP nicht drunter fallen.

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@hildefeuer

Sorry war falsch, das mit der 2Qm Regel. Aber die Bauordnung die verlinkt wurde, besagt Gebäudehöhe von 3m. Da ist nicht entscheidend die Höhe von Eurem Grund, auch nicht die Höhe der Einfahrt.

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9 m, wenn die gesamte Grenzbebauung 15 m nicht überschreitet, ist korrekt.

Und was stört euch an dieser Wärmepumpe auf dem Dach??

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo#:~:text=Die%20entlang%20der%20Grundst%C3%BCcksgrenzen%20errichteten,sind%20in%20der%20Grenzbebauung%20unzul%C3%A4ssig.

Hallo,

Ansich nichts,auch wenn man sie doch hört.wir wollen nur wissen ob die LWP mit eingerechnet werden muss zu die 3 Meter Höhe. Der ganze Bau wirft Fragen auf.im 1:OG ist eine Tür wo man auf die Garage rauf kommt. Das Haus ist das einzigste Haus in der Straße was in der Mitte des Grundstücks gebaut werden durfte. Wir wollten damals vorne bauen,durften nicht weil es hieß alle Häuser in der selben Höhe. Also hinten mussten wir bauen.

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@Mezzo112

Hat denn der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet oder habt ihr auf eurem Grundstück Erde weggenommen?

Wenn nichts davon und die Garage hat grundsätzlich die richtige Höhe, dann hat der Nachbar auf jeden Fall alles richtig gemacht. Egal was ihr dann von eurer Seite misst!

Und sorry, was kann der Nachbar dafür, wenn ihr das damals nicht durftet und er ja!?

Und Bebauungspläne können und dürfen natürlich auch von der Gemeinde/Stadt auch mal geändert/angepasst werden!

Und PS:

Wollt ihr jetzt in den nächsten zig Jahren im Nachbarschaftsstreit leben? Darauf hätte ich ja schon mal gar keinen Bock!!!

Aber bitte, klagt doch, viel Spass und Freude in den nächsten Jahren! 😜😁😎

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