Dropshipping ohne Gewerbe?

1 Antwort

Die Frage ist doch nicht, ob man sich die Einnahmen, die man hat auszahlen lässt, sondern ob man sich gewerblich betätigt.

Wer mit Gewinnabsicht selbständig tätig wird, betätigt sich gewerblich (außer es wäre freier Beruf wie Arzt, oder Rechtsanwalt usw.). Wer sich gewerblich betätigt, muss das Gewerbe anmelden.

Ob er seine Einnahmen in Bar unter dem Kopfkissen aufbewahrt, oder bei Shopify im Nutzerkonto sammelt ist völlig irrelevant, übrigens auch für die Besteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung