Folgende Sachlage:
Ich bin vor rund 6 Wochen mit meiner Freundin zusammengezogen. Wir führen getrennte Konten, ohne gegenseitige Verfügungsvollmacht und teilen die Miete. Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Da ich mein Studium gerade beendet habe (werde mich zum 01.10.11 exmatrikulieren) und bisher noch keinen Job habe, war ich gestern beim Arbeitsamt, um mich zu informieren und anzumelden. Die Mitarbeiterin hat meine Daten aufgenommen und u.a gefragt, wie meine Wohnsituation ist. Ich habe geantwortet, dass ich mit meiner Freundin zusammenlebe. Da sie ohne Exmatrikulationsbescheinigung nicht weitermachen konnte, teilte Sie mir mit, dass ich sobald ich diese habe mit dem Personalausweis und der Meldebescheinigung, sowohl von mir als auch von meiner Freundin vorbeikommen sollte.
Da ich noch nie Kontakt zum Arbeitsamt hatte, habe ich mich heute ersteinmal erkundigt, was meine Freundin mit meiner Arbeitslosigkeit zu tun hat. Dabei habe ich über die Bedarfsgemeinschaft erfahren. Aufgrund des Einkommens meiner Freundin würde ich kein ALG IV erhalten. Da wir aber erst frisch zusammen sind, kann ich wohl schlecht von ihr verlangen, dass sie für meinen Lebensunterhalt aufkommt. Meine Frage ist nun, wie ich dies dem Amt am sinnvollsten darlege. Ist es sinnvoll ohne Perso und Meldebescheinigung meiner Freundin hinzugehen und zu sagen, dass sie nicht bereit ist für mich aufzukommen?