Die weiße Frau vom Ebersberger Forst - straf- und zivilrechtliche Betrachtung?
Wenn sich jemand bei der Kapelle im Ebersberger Forst wo die weiße Frau an einer Landstraße spuken soll als eben diese verkleidet und es so ein erschreckter Autofahrer einen schweren Unfall baut, haftet dann die als weiße Frau verkleidete Person dafür und kann sogar ins Gefängnis kommen?
2 Antworten
Sofern das als Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr zu werten ist, ja.
Das dürfte ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein:
§ 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der Scherz kann also teuer werden.