Schulden ins Grundbuch eintragen lassen, Verhindern?

1 Antwort

Da erscheint mir so einiges äußerst widersprüchlich:

Du schreibst, das Haus sei ein Geschenk an Dich. Als Eigentümer sei aber Dein Mann eingetragen. Wie paßt das zusammen? Wer hat ihm denn das Haus "geschenkt"? Die Großeltern? Du? Ich frage deswegen, weil es ja auch Widerrufsmöglichkeiten für Schenkungen gibt, wegen groben Undanks beispielsweise.

Solange Dein Mann aber eingetragen ist (als was eigentlich? Miteigentümer? Alleineigentümer?) können Gläubiger Zugriff nehmen.

Nicht schlau werde ich aus dem, was geschehen soll: Schulden kann man nicht ins Grundbuch eintragen. Soll ein Grundpfandrecht zur Absicherung bestellt werden? Gibt es etwa schon eine Zwangsvollstreckung?

Was Du tun kannst: Beauftrage umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen. Es gibt da so Sachen wie den dinglichen Arrrest oder die durch einstweilige Verfügung angeordnete Eintragung einer Vormerkung. Ob und was davon hier in Betracht kommen kann. kann nur ein Rechtsanwalt nach sorgfältiger Sachverhaltserforschung und -prüfung entscheiden.

Das Haus wurde uns beiden 1987 geschenkt (DDR) , von meinen Großeltern, die Großeltern leben nicht mehr. Er ist also Miteigentümer. Er ist 2008 weg, hat selten oder oft gar keinen Unterhalt gezahlt (10 gemeinsame Kinder, nur 3 sind schon selbständig ) Danach(nach 2008 ) hat er viele Schulden gemacht.Um daraus zu kommen, will er jetzt in Privatinsolvenz gehen. Gesagt hat er mir, dass seine Gläubiger nun an mich herantreten werden, das Haus zur Versteigerung kommt , bzw eine Grundschuld eingetragen werden wird, damit die Gläubiger an ihr Geld kommen. Ich habe eine Anwältin, die mir sagte, er kann die Schulden auf das Haus abwälzen.(Kommen die Gläubiger da ran oder kann mein gesch. Mann allein eine Grundschuld aufnehmen?) Fatal ist außerdem, dass ihm inzwischen von dem Haus gar nichts mehr zusteht(ich habe unter anderem auf ca 380,- euro monatlichen Unterhalt verzichtet, aus dem Grunde, weil er soviel gar nicht verdient), zahlen muss er noch 20 Jahre )der Zugewinn ist aber noch nicht abgeschlossen . Es ist kompliziert. viele Grüße

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@isajahisaak

Deine Hoffnung war also, wir könnten Dir Wege aufzeigen die Deine Anwältin nicht kennt und das dann auch noch ohne jede Aktenkenntnis. Viel sinnvoller als eine Anfrage hier wäre es, ein intensives Gespräch mit Deiner Anwältin zu führen.Eins ist klar: Eine Zwangsvollstreckung wäre auch in einen Miteigentumsanteil möglich, würde dann allerdings einen langen Atem des Gläubigers erfordern. Ob den jemand bei einen alten Einfamilienhaus hat, wage ich eher zu bezweifeln.

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