Das Bafögamt zahlt nicht wenn die immatrikulationsbescheinigung des Geschwisters fehlt?

2 Antworten

Da recht wahrscheinlich weder die Eltern im Rahmen der Bafögbeantragung des jüngeren Kindes einen Freibetrag ( für das ältere "Kind" ) beanspruchen können, noch das ältere "Kind" Anspruch auf Förderung in irgendeiner Form hat, stellt sich mir die Frage was ein "übereifriger Sachbearbeiter" mit dieser Forderung bezweckt?

Mal ganz davon abgesehen - Dein Bruder ist Dir keinesfalls zur Offenlegung seiner privaten (wirtschaftlichen) Verhältnisse verpflichtet.

Also müsste das Amt darlegen, auf welchem § diese Forderung fußt.

Und was spricht dagegen, die Bescheinigung dahin zu schicken?

Möglicherweise wird der Bruder als unterhaltsberechtigtes Kind berücksichtigt, was zu einem absetzbaren Betrag beim Einkommen der Eltern führt. Und ohne diesen Absetzbetrag sind die Eltern zahlungsfähig genug. Dann wäre die Einstellung des Bafög folgerichtig.