Kaufkraftschwund beim Erbe berücksichtigen

2 Antworten

Wenn der Erblasser nicht durch ein Testament alles geregelt hat, gibt es nur zwei Möglichkeiten, gütlich einen Konsenz zwischen allen Erben finden oder sich vor Gericht streiten.

Es erfolgt kein automatischer Ausgleich von Inflation. Das könnte jedoch eine testamentarische Regelung sein.

Geht man von ca. 2% Verzinsung aus, so wären die 20.000 DEM aus 1990 heute ca. 15.500 EUR, die 40.000 EUR aus 2000 ca. 49.700 EUR, die 50.000 EUR ca. 55.200 EUR.

Der einfachste Weg wäre, bei einer Schenkung an ein Geschwisterteil jeweils die Differenzen auszugleichen, d.h. 2000 hätte Geschwister 1 noch einen Betrag erhalten, 2006 Geschwister 1 und 2 einen Ausgleichsbetrag. Letztendlich sind das alles Regelungen zu Lebzeiten des Erblassers, d.h. es muss keine Fairness herrschen. Es kann auch vollständig ungleichmäßige Schenkungen geben.

Verstirbt der Erblasser nun in 2011, so ist zu berücksichtigen, daß die Schenkung aus 2006 ggf. Pflichtteilergänzungsansprüche berechtigt.

Leider wird aus Deiner Schilderung nicht ganz klar, ob die "Geschwister" die Kinder des Vererbenden sind oder die seine Geschwister.