Ist es erlaubt bei zwei Mietparteien den Gemeinschaftsstrom vom Keller über einen der beiden Zähler laufen zu lassen?

3 Antworten

" ist es erlaubt "?? ....ganz sicher nicht, das wäre, wenn es so ist DIEBSTAHL !

wenn der Vermieter sich tot stellt, würde diese Frage auf dem schriftlichen Weg evtl. eher von Erfolg gekrönt werden.

Schriftlich einen Termin zur Klärung festmachen bzw. rechtliche Schritte ankündigen, falls es zu keiner Einigung kommt.

Wäre interessant, wie das Haus aufgeteilt ist.

Grundsätzlich geht das natürlich nicht. Der Gemeinschaftsstrom muss auf die Bewohner aufgteteilt werden. Deshalb hat man im Keller größerer Anlagen entweder Stellplätze, bei denen der Strom über den Zähler der jeweiligen Wohnung läuft oder gebühren, die z. B. für Waschmaschinen- oder Trocknernutzung entrichtet werden.

Strom rechnet man ja normalerweise direkt mit dem Versorger ab und wenn eine Mietpartei den Strom einer anderen nützt, wäre das gestohlen.

Nur ist sich jeder "normale" Elektriker des Problems, dass jede Steckdose und jeder Lichtauslass auch über den Zähler muss, zu dem er gehört, sehr wohl bewusst.

Wäre interessant, ob es dann, wenn es so ist wie du schreibst, dafür nicht auch einen Grund gibt. Wass ich schon erlebt habe, ist dass via "Gewohnheitsrecht" oder einem gutmütigen Vormieter zwei einen Raum nutzten, der lt. Teilungserklärung (und nach der wird normalerweise der Elektriker gearbeitet haben) nur zu einer Wohnung gehört.

Du machst keine Aussage dazu ob die eine Mietpartei der Vermieter selbst ist. In diesem Fall gelten für die Nebenkostenabrechnung Sonderbedingungen. Ansonsten hilft auch ein Blick in die Nebenkostenabrechnung, ob es dort einen Posten gibt, bei dem Ihr eine Gutschrift für Stromnutzung im Keller bekommt.