Darf ich mit 14 z.B ein Controller von EBay Kleinanzeigen abholen,den meine Eltern gekauft haben?

2 Antworten

Naja, unabhängig was rein rechtlich maßgeblich ist, ich als Verkäufer würde es auch vorziehen, dass ich den Artikel nur an die Person übergebe, mit der ich den Verkauf über Ebay Kleinanzeigen abgeschlossen habe. Dieser kann den angebotenen Kontroller in meinem Beisein auf Herz und Nieren prüfen bevor der endgültige Verkauf abgeschlossen wird. 🤷‍♀️ "gebranntens Kind, scheut das Feuer" !

Die häufigen Betrugsversuche, insbesondere über Ebay Kleinanzeigen, machen Verkäufer insofern besonders sensibel, man möchte eben vorbeugen ....für mich total nachvollziehbar ☝️

Im Nachhinein heißt es möglicherweise, ....." daß diese oder jene Funktion nicht wie versprochen funktioniert, und verweist auf den "minderjährien Abholer". Stress ist somit vorprogrammiert und braucht kein Mensch !

Eine Möglichkeit wäre evtl., die Eltern geben eine schriftliche Erklärung, dass mit der geprüften Übergabe des Artikels an den technisch versierten 14 jährigen Sohn, keinerlei Regressansprüche geltend gemacht werden !

👋

Das darfst du theoretisch sogar mit 4 Jahren, dafür musst du nicht geschäftsfähig sein. Du trittst hier lediglich als Bote deiner Eltern auf. Es macht aber Sinn, die Person des Abholers vorher dem Geschäftspartner anzukündigen, damit der sich nicht wundert.

Anders sieht es natürlich bei Sachen aus, dir man Minderjährigen nicht aushändigen darf oder sollte - aber so einen Fall haben wir hier ja nicht.