Darf der Vermieter eine Arbeitszeit vom Vermieter vordern?
Ich ziehe aus meiner Wohnung aus, zum 01.10. Jetzt sagte mein Vermieter zu mir, ich muss die komplette Wohnung spritzen (kenn bestimmt jemand, dieses spritzgerät), ich darf nicht streichen. Im Mietvertrag ist hinterlegt, dass ich nach Auszug streichen muss. Er verlangt jetzt, dass wir seine Materialkosten (seine spezielle Farbe, seine Folie, sein Spritzgerät und seine Arbeitskosten) mit 500€ begleichen sollen. Können wir das nicht bezahlen, bzw wollen wir es nicht, dann können wir ihm das Material abkaufen und selber spritzen. Man muss beim spritzen die komplette Wohnung abkleben. Fenster, Türen und und und. Darf er das verlangen?
Danke für eure Antworten
2 Antworten
Rechtlich korrekt wäre es, dass du die Wohnung in renoviertem Zustand zurückgibst, sofern du sie frisch renoviert übernommen hast. Was das Spritzen anbelangt, kann der Vermieter das nicht von dir verlangen. Dazu bedarf es einer gewissen Übung. Und Material nebst Geräten musst du auch nicht von ihm kaufen.
Wenn im Mietvertrag streichen drin steht , dann musst du nur streichen .