Darf der vermieter mich täglich kontrollieren?

4 Antworten

Sie ist die Eigentümerin der Mietwohnungen und daher steht ihr das Recht zu, sich jederzeit dort aufzuhalten - es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Was sie nicht darf, ist Deine Wohnung betreten; dazu muß sie vorher bei Dir einen Termin vereinbaren. Wenn Du nicht willst, dass Sie Zugang zu den Kellerabteilen hat mußt Du halt Schlösser dort anbringen. Gleiches gilt für den Garten.

Dei Irrtum ist, Du hast zwei Wohnungen gemietet, aber nicht das gesamte Haus.

Hi. Danke für deine Antwort. Doch ich habe das komplette Haus gemietet. Es gilt als ein Rheinhaus!

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@Dero34

Wenn du das komplette Haus gemietet hast, darf die Vermieterin nur angekündigt und mit Grund vorbei kommen. Auch darf sie keine Schlüssel für das Haus zurück halten.

Was sie macht ist vermutlich Hausfriedensbruch und du kannst entsprechend dagegen vorgehen.

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@Dero34

Wenn Dein Mietvertrag das gesamte Anwesen einschließt, dann hat der Vermieter kein Recht sich dort aufzuhalten. Um dies genau beurteilen zu können solltest Du Dir einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsbeistand hinzuziehen. Dieser kann dann den Vermieter auf die aus dem Mietvertrag hervorgehenden Einschränkungen dann deutlich hinweisen und bei Zuwiderhandlung Dich dann auch vor Gericht vertreten um Deine Rechte durchzusetzen.

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Nein , sie hat kein Recht das Grundstück und Haus zu betreten . Nur mit Termin . Sie macht sich strafbar wegen Hausfriedensbruch .

Woher ich das weiß:Recherche

normalerweise ja... nur eben deine Wohnung muß sie sich anmelden vorher...Keller ohne Tür ...noch nie gehört...

was deine Wohnung betrifft.... und deinen keller.. soweit Türen... anderes Schloss reinmachen... aufbewahren...nicht wegwerfen... und nach dem ausziehen wieder einbauen...

Hi. Danke für deine Antwort. Ich habe das komplette Haus gemietet. Wir haben offene Kellerräume ohne Türen, 3 Durchgang Räume. Was diese trennt ist mitten drin der Heizung Raum. LG

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@Dero34

also kann jeder vom Garten aus in Keller? oder in Keller durch die Haustür? Dann Haustürschloss neues rein... Keller ohne Tür geht garnicht aus Versicherungsschutzgründen... da kann ja jeder nen Brand legen...also Haus ist dein Mietbereich... da hat unangemeldet niemand was zu suchen... der garten ist was anderes... ist ja "ihr" Eigentum...aber im Haus geht garnicht... der würde ich was husten...bin da in solchen Sache sehr direkt...aber trotzdem im Rahmen höflich...

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Nein darf nicht! Nix gefallen lassen und mit anwalt drohen. Lg