Darf der Stromanbieter Vorauszahlung verlangen?

3 Antworten

wenn du in der Vergangenheit so unregelmäßig deine Stromrechnung gezahlt hast, brauchst du dich nicht wundern das man dein Konto auf Vorkasse gestellt hat.

Das war nicht die Frage..

Ich wollte wissen ob die mir dann trotzdem den Strom abstellen können wenn nur die Vorauszahlung nicht bezahlt ist aber der Abschlag schon

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@2befly12

natürlich dürfen sie dir den Strom abstellen wenn du nicht bezahlst, denn das ist die einzige Möglichkeit dich zum zahlen zu bewegen, eine andere Möglichkeit hat dein Versorger nicht.

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Die Stromversorger sind leider sehr hart in Deutschland. Strom und Wasser werden jedes Jahr in Deutschland bei ca. 400.000 Haushalten abgestellt. Da sitzen dann Familien mit Kindern über Monate ohne warmes Wasser, ohne Strom. Können kein Licht anschalten und sich nicht waschen, sind ohne warme Mahlzeit und ohne Heizung. .. Der Gesetzgeber hat dafür bisher noch keine ausreichende Lösung finden wollen. Auch bei der Süwag gibt es viele Familien mit Kindern, denen die Versorgung über Monate abgestellt wurde. Den Chefs der Süwag, die Herren Coenen und Schuler, ist das egal. Der Süwag-Vorstand (suewag.com)

Leider kann auch die Süwag ihre Marktmacht ausspielen. Die AGBs sehen vor, dass die jederzeit umstellen können auf Vorauszahlungen. Damit ist man - wie Du - mit 2 Raten auf einmal konfrontiert. Wenn man das nicht bezahlen kann, können die eine Stromsperre machen und den Vertrag fristlos kündigen. Die Stromsperre kostet extra. Die Gerichte geben der Süwag Recht.

In den AGBs wurde auch keine Regelung gefunden, wonach man die Vorauszahlung in kleinen Raten machen kann. Die Süwag hatte es auch nicht nötig, eine Härtefallregelung in den AGBs einzufügen.

Du kannst höchstens versuchen, bei der Süwag anzufragen, ob die Umstellung auf Vorauszahlung erst bis in 3 Monaten vorgenommen wird. Oder ob die mit einer Ratenzahlung von z.b. 50 Euro - neben den laufenden Stromkosten - einverstanden sind.

In Nr. 21 der AGBs heißt es: "Beschwerden und Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Kundenservice per Post (Süwag Vertrieb AG & Co. KG, Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main), per Telefon (0800 4747488, kostenfrei) oder per E-Mail an beschwerde@suewag.de richten." Vielleicht kannst Du dort mal anrufen oder eine e-mail schicken. Vielleicht kannst Du dort etwas erreichen.

Leider konnte ich Dir keine bessere Antwort geben.

es ist keine Vertragsänderung, sondern eine Veränderung der Zahlungsmodalitäten, der du bei Vertragsabschluss sogar zugestimmt hast: Du hast die AGB der Süwag akzeptiert - diese sehen auch die Möglichkeit einer Vorauszahlung vor:

"Vorauszahlung

11.1 Die Süwag kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, dass vertragliche Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von einem Liefermonat durchschnittlich zu leistende Zahlung."

Daher ist das alles schon richtig so.

Ja aber wenn man in einem Monat dann 410€ verlangt ist es nicht so einfach diese Summe zu Stämmen ich mein ich will ja bezahlen aber es ist mir finanziell nicht möglich.

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