Darf das Finanzamt mehr Mieteinkünfte versteuern als wir erhalten haben?
Wir haben 2020 ein Haus gekauft mit einem Mieter, der sehr wenig Miete zahlte. Der Mieter hat gekündigt und wir die Wohnung nicht weiter vermietet, sondern nutzen die Wohnung ungeplant selbst. Die Kosten Beschädigungen Entsorgung von Müll in Keller und Nebengebäude, will das Finanzamt nicht anerkennen, da wir die Wohnung nicht weitervermietet haben und die Miete zu gering war. Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun schreibt das Finanzamt, wenn ich den Widerspruch aufrechterhalte werden wir nachversteuert, mit einer ortsüblichen Miethöhe. Also versteuern darf ich aber Kosten werden nicht anerkannt.
3 Antworten
Das lief in letzter Zeit oft genug durch Presse und TV. Wenn man weit unter der Ortsüblichen Miete vermietet kann das Finanzamt dich so versteuern, als wenn du die ortsübliche Miete nimmt. Bei engen Verwandten muss man mindestens die halbe ortsübliche Miete nehmen, bei allen anderen Personen darf man höchstens 10-20% drunter sein.
Den Mieter mit der Miethöhe gab es ja schon beim Kauf des Hauses. Ich kann doch nicht von heute auf morgen die Miete erhöhen. (Mietrecht BGB) Der Vorbesitzer hat ja schon zu wenig verlangt. Wir haben versucht die Miete zu Erhöhen , daraufhin hat der Mieter gekündigt.
Du hast also einen Verböserungshinweis erhalten.
Soweit ich es verstehe, verlangt man entweder mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann dann auch Werbungskosten absetzen, oder beides nicht.
Bei Liebhaberei sollten aber auch keine Einkünfte vorliegen und zu versteuern sein.
Um welche Zahlendimensionen geht es denn? Z.B. 2.400 Miete, 3.000 Räumungskosten? Bestand der Mietvertrag schon vor Eurem Kauf der Immobilie?
Ich bin allerdings Laie.
Also willst Du einen Verlust von 380,-€ geltend machen? Diesen hat das FA nicht anerkannt, es besteuert aber die Mieteinnahmen von 1.880,-?
Was stand denn in Deinem Einspruch? Bist Du gegen den fehlenden Werbungskostenabzug vorgegangen oder gegen die Besteuerung der Mieteinnahmen?
Ich kann die Frage zwar ohnehin nicht kompetent beantworten, aber Deine Antworten werden ja auch von anderen gelesen.
Gut die Rückwirkende zu versteuernden Miete geht ja maximal bis zu Umschreibung 2020.
Also rechnet man das aus und wägt ab, was günstiger ist. Stellt sich allerdings noch die Frage ob die Kosten auch belegt werden können.
Verstehe allerdings nicht, warum man die Kosten für Entsorgung von Sperrmüll nun unbedingt der Vermietung zuordnen will. Die kann man doch immer absetzen, auch bei eigengenutzten Immobilien. Ebenso bei Grünabfällen vom Garten.
Der Mietvertrag bestand schon bei Kauf. Es geht um Mieteinnahmen von 1880 €und Kosten von ca. 1500 €