Darf das Finanzamt mehr Mieteinkünfte versteuern als wir erhalten haben?

3 Antworten

Das lief in letzter Zeit oft genug durch Presse und TV. Wenn man weit unter der Ortsüblichen Miete vermietet kann das Finanzamt dich so versteuern, als wenn du die ortsübliche Miete nimmt. Bei engen Verwandten muss man mindestens die halbe ortsübliche Miete nehmen, bei allen anderen Personen darf man höchstens 10-20% drunter sein.

aldemudda 
Fragesteller
 06.05.2023, 16:41

Den Mieter mit der Miethöhe gab es ja schon beim Kauf des Hauses. Ich kann doch nicht von heute auf morgen die Miete erhöhen. (Mietrecht BGB) Der Vorbesitzer hat ja schon zu wenig verlangt. Wir haben versucht die Miete zu Erhöhen , daraufhin hat der Mieter gekündigt.

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Du hast also einen Verböserungshinweis erhalten.

Soweit ich es verstehe, verlangt man entweder mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann dann auch Werbungskosten absetzen, oder beides nicht.

Bei Liebhaberei sollten aber auch keine Einkünfte vorliegen und zu versteuern sein.

Um welche Zahlendimensionen geht es denn? Z.B. 2.400 Miete, 3.000 Räumungskosten? Bestand der Mietvertrag schon vor Eurem Kauf der Immobilie?

Ich bin allerdings Laie.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj_0bbC9OD-AhXoTqQEHYxcDqcQFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.anwalt.de%2Frechtstipps%2Fmietenwahnsinn-darf-das-finanzamt-die-mieten-in-die-hoehe-treiben_154402.html&usg=AOvVaw27BCjeC0NogtZXa97ZXai4

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiJh9fz8uD-AhUOVaQEHcC9AZcQFnoECB0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Fkanzlei-co%2Fruecknahme-eines-einspruchs-nach-verboeserungshinweis_170_456988.html&usg=AOvVaw1zU0WKp-08o2wdeafFzogu

aldemudda 
Fragesteller
 06.05.2023, 17:13

Der Mietvertrag bestand schon bei Kauf. Es geht um Mieteinnahmen von 1880 €und Kosten von ca. 1500 €

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Andri123  06.05.2023, 17:25
@aldemudda

Also willst Du einen Verlust von 380,-€ geltend machen? Diesen hat das FA nicht anerkannt, es besteuert aber die Mieteinnahmen von 1.880,-?

Was stand denn in Deinem Einspruch? Bist Du gegen den fehlenden Werbungskostenabzug vorgegangen oder gegen die Besteuerung der Mieteinnahmen?

Ich kann die Frage zwar ohnehin nicht kompetent beantworten, aber Deine Antworten werden ja auch von anderen gelesen.

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aldemudda 
Fragesteller
 06.05.2023, 17:40
@Andri123

Die Werbungskosten wurden anerkannt aber nicht der Verlust aus den Kosten der Miete, da diese Kosten erst nach Beendigung des Mietvertrages entstanden sind. Die kosten entstanden danach, da der Mieter soviel Müll hinterlassen hat.

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Gut die Rückwirkende zu versteuernden Miete geht ja maximal bis zu Umschreibung 2020.

Also rechnet man das aus und wägt ab, was günstiger ist. Stellt sich allerdings noch die Frage ob die Kosten auch belegt werden können.

Verstehe allerdings nicht, warum man die Kosten für Entsorgung von Sperrmüll nun unbedingt der Vermietung zuordnen will. Die kann man doch immer absetzen, auch bei eigengenutzten Immobilien. Ebenso bei Grünabfällen vom Garten.