mietfreie Monate - steuerliche Aspekte

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deinen Schilderungen zufolge sehe ich hier keine Probleme.

Die mietfreie Zeit zu 2. ist ja nicht mal mietfrei. Du erhältst doch tatsächlich eine Gegenleistung in Form einer renovierten Wohnung.

Vermietungsgedanke ist ja gegeben, sowohl durch die bereits 4 vermieteten Wohnungen

Nö, nicht durch andere Wohnungen. Wieso sollte man eine Vermietungsabsicht damit belegen können, dass andere Wohnungen vermietet sind?

Die Vermietungsabsicht ist hier aber nicht zweifelhaft.