Darf das Auto vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden

3 Antworten

Behinderung wäre auf jeden Fall ein Schutz vor Pfändung.

Leider handhaben es die Gerichtsvollzieher unterschiedlich in der Auslegung, ob jemand ein Auto unbedingt braucht oder nicht. Der eine ist da großzügig und pfändet es nicht, dem anderen ist es egal.

Aber wie wäre es, wenn das Auto an einen Freund / Freundin verkauft wird?

Ich weiß allerdings nicht, ob ein Kaufvertrag alleine reicht, oder ob hier auch das Auto dann auf den Freund / die Freundin angemeldet sein muss.

Das kommt darauf an wie wichtig das Auto ist. Wenn du es für deinen Beruf benötigst, oder irgendwo lebst, wo du ohne Auto niergends hinkommst, so darf er es nicht pfänden. Für das Auto findest du bestimmt irgendwelche Argumente, damit du es behalten kannst.

Welche Gründe für Pfändungssschutz gibt es denn?

Bist Du Handelsvertreter udn es ist ein Arbeitsmittel?

Selbst eine Behinderung gilt nicht als Pfändungsschutz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.