Cupcakes laden eröffnen?

2 Antworten

Das Gewerbe wäre dann wohl als Konditorei einzuordnen. Voraussetzung dafür ist entweder ein Meistertitel (entweder deiner oder eines Angestellten) oder eine Ausübungsberechtigung. Ansprechpartner wäre die zuständige Handwerkskammer.

Für dich als EU-Bürger gelten dabei natürlich keine Ausnahmen. Setze dich mit der HWK in Verbindung und kläre die Voraussetzungen, ansonsten läuftst du Gefahr, dass dein Gewerbe untersagt wird.

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Was soll der letzte Satz bedeuten?

Ausländische Mitbürger haben die gleichen Rechte wie Deutsche, aber doch nicht mehr Rechte.

Das Bäckereihandwerk unterliegt dem Meisterzwang. Allerdings kann man dazu eine Ausnahmegenehmigung einholen wenn man eine Gesellenprüfung im Bäckerhandwerk abgelegt hat und Berufspraxis nachweisen kann.

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