Bundesland wechseln nach Einbürgerungantrag?

2 Antworten

Das Einbürgerungsverfahren läuft über eine Bundesbehörde. Die Einbürgerungsbehörde (Stadtverwaltung) schickt alles an diese Behörde. Deshalb wird das Verfahren auch nach dem Umzug weiter laufen.

Aber Du musst Deinen Wohnungswechsel an die Einbürgerungsbehörde / Stadtverwaltung mitteilen. Und zwar dort, wo Du bis jetzt wohnst. Dann wird das Verfahren von der Einbürgerungsbehörde an der neuen Adresse weiter geführt.

Mit Deinen Deutschkenntnissen ist es besser mit dem Einbürgerungsantrag noch etwas zu warten, denn deine Deutschkennt nisse sind noch mangelhaft.