Bürgschaft besichert mit einer Eigentumswohnung

2 Antworten

Wenn die Beiden ein Darlehn aufgenommen haben, was mit der ETW des Partners besichert wurde, wo aber Dein Mann mithaftet, entweder als Mitdarlehnnehmer ("Mein mann hat mit seinem ehemaligen Geschäftspartner .... aufgenommen" oder "Bürgschaft" also nciht gemeinsam aufgenommen, aber Dein Mann hat gebürgt), braucht die Bank nicht zu warten, bis die ETW verkauft/versteigert ist, um sich an Deinen Mann zu halten udn ihn in Anspruch zu nehmen (ausser es wurde ausdrücklich die "Einrede der Vorausklage" verabredet. Das machen die Banken in ihren Formularen aber nie, denn das würde ihre Position verschlechtern.

Was für Dich aber wichtig ist, wenn Du nichts unterschrieben hast, kann Dir nichts passieren. Du wirst nicht in Anspruch genommen.

Mein Mann und sein Partner haben jeweils 25000 Euro für die Firma aufgenommen, die durch die Eigentumswohnung ( ich glaube ich habe mal 80.000 Euro Wert) besichert worden ist. Und mein Mann hat dazu für seine 25.000 eine Bürgschaft unterschrieben.