Bücher und Comics als Recherchekosten absetzen?

1 Antwort

Du kannst es probieren aber wenn der Finanzbeamte argumentiert, dass dir die Comics vielleicht auch unterhaltsam waren, wird deine Argumentation schwer.

Generell dürfen z. B. Bankangestellte die (vorgeschriebenen ) Anzüge oder CEOs eine Tageszeitung oder das Handelsblatt nicht einkommensmindernd geltend machen. Du bräuchtest also sehr viel Glück mit dem Veranlagungsbeamten.