Darf Vermieter Auto einbehalten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Auszug darf für alles, was in der Wohnung, oder in der Garage, oder auf dem Grundstück ist, das Vermieterpfandrecht geltend gemacht werden.

Man darf es aber nciht einfach in Besitz nehmen, sondern muss dazu einen Gerichtsvollzieher bemühen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=5513&

das stimmt so nicht ganz; zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes braucht man nicht den Gerichtsvollzieher bemühen; das kann man selbst geltend machen und ausüben; das ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung: bei der Geltendmachung des Vermieterpfandrechte belässt der Gerichtsvollzieher eben den bestimmten Gegenstand beim Vermieter; das ist aber keine gerichtliche Handlung; den Rest nimmt der GV mit; evtl. vermerkt er in seinem Räumungsprotokoll, dass der Vermieter an bestimmten Gegenständen sein Pfandrecht (selbst) geltend gemacht und ausgeübt hat. Eine gerichtliche Handlung des GV ist das aber nicht.

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@Guppy194

Zum Verwerten braucht er den Gerichtsvollzieher aber wiederum sowieso.

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