Berufsunfähigkeitsversicherung - muss ich eine Kur angeben?

2 Antworten

Die Gesundheitsfragen sind immer vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollte sich bei Beurteilung eines Leistungsfalles herausstellen, dass es ein Vorerkrankung gab, die nicht angegeben wurde, gibt es keine Leistung im Falle der BU und die Beiträge sind verloren.

die Frage ist in welchem Zusammenhang (Krankheit) die Kur zustande kam. Generell muss man sagen "Ehrlich wärt am längsten". Gibt es vielleicht einen Grund etwas zu verschweigen ?