Steuereklärung: Angabe von Betriebseinnahmen nach Rechnungsdatum oder nach Geldeingang?
Muss man bei der Steuererklärung (Freiberufler) die Angabe der Betriebseinnahmen nach Rechnungsdatum machen oder geht es auch nach Geldeingangs-Datum? Das heißt: Muss man eine Honorarrechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, im Jahr der Rechnungsstellung angeben oder kann man die Angabe ins nächste Jahr schieben?
2 Antworten
Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung gild das sog. Geldflussprinzip, sprich wann das Geld eingegangen ist.
Die Frage ist eigntlich schon klar beantwortet, denn es gibt das Zufluss-/Abflussprinzip, aber doch noch ergänzugen für Zweielfälle:
solte man, um den Gewinn eines Jahres zu drpücken, einen Kunden bitten, die Rechnung nicht Ende Dezember zu zahen, sondern erst Anfang Januar, gilt der Betrag damit streng genommen als im Dezember eingegangen, denn "man hat ja über den Betrag schon verfügt" wenn auch nur in der Form, das er späteer gezahlt werden soll.
regelmäßige Zahlungen (abgehend, wie eingehend), die nur durch Zufall, oder feiertagsbedingt, einen Tag früher, oder späteer als normal laufen (Miete z. B.), sind so zu buchen, wie sie "normal" abgebucht werden. Wenn also der Dauerauftrag für die Miet immer am Monatsletzten abgebucht wird und nur einmal am 2. Januar, dann kann man den noch als Kosten für Dezember abziehen.