Steuereklärung: Angabe von Betriebseinnahmen nach Rechnungsdatum oder nach Geldeingang?

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Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung gild das sog. Geldflussprinzip, sprich wann das Geld eingegangen ist.

Die Frage ist eigntlich schon klar beantwortet, denn es gibt das Zufluss-/Abflussprinzip, aber doch noch ergänzugen für Zweielfälle:

  • solte man, um den Gewinn eines Jahres zu drpücken, einen Kunden bitten, die Rechnung nicht Ende Dezember zu zahen, sondern erst Anfang Januar, gilt der Betrag damit streng genommen als im Dezember eingegangen, denn "man hat ja über den Betrag schon verfügt" wenn auch nur in der Form, das er späteer gezahlt werden soll.

  • regelmäßige Zahlungen (abgehend, wie eingehend), die nur durch Zufall, oder feiertagsbedingt, einen Tag früher, oder späteer als normal laufen (Miete z. B.), sind so zu buchen, wie sie "normal" abgebucht werden. Wenn also der Dauerauftrag für die Miet immer am Monatsletzten abgebucht wird und nur einmal am 2. Januar, dann kann man den noch als Kosten für Dezember abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986