Sehschwäche Ausschlusskriterium bei Berufsunfähigkeitsversicherung?

1 Antwort

Eine leichte Sehschwäche stellt im Regelfall kein Problemfall dar. Ein Verschweigen einer leichten Sehschwäche allerdings schon. Denn die Versicherung kann bei falschen Angaben zur Gesundheitsfragen die Leistung verweigern bzw Dich kündigen. Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Diese Frist beträgt 10 Jahre!

Der beste Weg ohne Risiko eine gute BU zu bekommen ist sich von einem Makler beraten zu lassen und mit ihm gemeinsam die Gesundheitsfragen zu beantworten. Er kann auch eine anonyme Vorantrage stellen, ebenso haftet der Makler im Fall einer Fehlberatung. Es kostet keinen Cent mehr gegenüber der Alternative wenn Du selbst einreichst oder über des Internet abschliesst. Insofern würde ich diesbezüglich auf Nummer sicher gehen und Dir der Hilfe eines Fachmanns/Fachfrau bedienen.