Bedarfsgemeinschaft: bereits Erstausstattung vor zwei Jahren, trotzdem Ausspruch auf finanzielle Hilfe, z.B. auf ein nötiges Kinderzimmer, Babybett zu klein,..?
Ich bin ein alleinerziehender Papa, die Kindsmutter ist weder mit ihrer Anwesenheit noch finanziell für die Tochter mit dabei.
Frage: Hat eine Bedarfsgemeinschaft nach Erhalt von Erstausstattung vor zwei Jahren, trotzdem Ausspruch auf finanzielle Hilfe, z.B. auf ein kindgerechtes Kinderzimmer. Babybett zu klein, sie ist 4 Jahre..
Ein Kinder/Jugendbett
Ein Schreibtisch für "große" Kinder wäre auch wichtig für sie, zum malen basteln und das sie was eigenes hat.. wäre auch zurVorbereitung für die Schule und und und Quasi fürs Kindeswohl.
Vielen Dank schon mal, für den ein oder anderen Tipp, gerne auch Artverwandt..
1 Antwort
https://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Empfaengerin-erstreitet-sich-Recht-article10695606.html
Hartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat jetzt das Bundessozialgeri cht entschieden und ein Grundsatzurteil gefällt (B 4 AS 79/12 R)
https://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/sgb-ii-anspruch-auf-jugendbett
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Jugendbett, das für ein dreijähriges Kind das zu klein gewordene Gitterbett ersetzen soll, gehört zur Erstausstattung einer Wohnung (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II).
https://www.hartziv.org/news/20200225-anspruch-auf-schueler-schreibtisch-bei-hartz-iv-bezug/
Den Anspruch auf einen Schreibtisch für eine 4-jährige wirst Du nicht umsetzen können.