Bedarfsgemeinschaft: bereits Erstausstattung vor zwei Jahren, trotzdem Ausspruch auf finanzielle Hilfe, z.B. auf ein nötiges Kinderzimmer, Babybett zu klein,..?

1 Antwort

https://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Empfaengerin-erstreitet-sich-Recht-article10695606.html

Hartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat jetzt das Bundessozialgeri cht entschieden und ein Grundsatzurteil gefällt (B 4 AS 79/12 R)

https://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/sgb-ii-anspruch-auf-jugendbett

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Jugendbett, das für ein dreijähriges Kind das zu klein gewordene Gitterbett ersetzen soll, gehört zur Erstausstattung einer Wohnung (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II).

https://www.hartziv.org/news/20200225-anspruch-auf-schueler-schreibtisch-bei-hartz-iv-bezug/

Den Anspruch auf einen Schreibtisch für eine 4-jährige wirst Du nicht umsetzen können.