Gemeinsames Konto: automatisch Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV?

2 Antworten

Das mit den gemeinsamen Lebensmitteln könnte ungünstig sein, das würde ich nicht per Kontoauszügen dokumentieren, sondern über Bargeld regeln. Ansonsten wüßte ich nicht, warum eine klare Abgrenzung des Mietekontos vom Privatkonto schädlich sein sollte. Miete etc. wird nunmal i.d.R. in einer Summe gezahlt.

Aber das ist eher ein Gefühl und kein Fachwissen.

Du weißt, dass man die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muß? Ist es denn noch solange hin bis zum Antrag?

Hallo !

Ihr müßt nur Glaubhaft versichern das Ihr eine Wohngemeinschaft führt und keine BG.

Das mit den getrennten Konten ist super. Die Arge hat dann kein Recht dein Einkommen zu wissen. Du brauchst dann auch keine Kontoauszüge vorlegen.

Das mit dem Mietkonto finde ich eine super Idee.

Liebe Grüße