BAV in Gahaltsabrechnung falsch?

1 Antwort

Wenn nicht anders im AV geregelt, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Meist wird im AV aber eine kürzere von 3 bis 6 Monaten festgelegt, was rechtlich zulässig ist.

Bist Du womöglich mit einem Abfindungsvertrag ausgeschieden, gilt mit diesem in der Regel alles als abgefunden.