Firmenwagen für Nebentätigkeit - Sind die Fahrten zur Haupttätigkeit als Privatfahrten zu sehen?
Ich bin Angestellter und habe eine genehmigte, selbstständige Nebentätigkeit. Ich fahre ca. 20.000 km pro Jahr in meine Arbeit (Haupttätigkeit) und ca. 12.000 km pro Jahr im Rahmen meiner Nebentätigkeit. Zudem fahre ich ca. 3000 km reine Privatfahrten. Im Rahmen der Nebentätigkeit habe ich ein Büro zu Hause, so dass hier keine Fahrten anfallen.
Derzeit habe ich einen Privatwagen und rechne die Fahrten zu Kunden im Rahmen meiner Nebentätigkeit mit 30 ct/km ab.
Ich überlege mir einen Firmenwagen im Rahmen meiner Nebentätigkeit anzuschaffen. Die wesentliche Frage für mich ist, ob die 20.000 km die ich zu meiner Haupttätigkeit im Jahr fahre als Privatfahrten gelten? Davon ist nämlich einerseits abhängig, welche Besteuerungsmethode (1%-Regelung, Fahrtenbuch) ich anwenden muss und andererseits ob sich ein Firmenwagen für mich steuerlich lohnt.
1 Antwort
Die Fahrten zum Arbeitsplatz der Angestelltentätigkeit sind ja nicht betrieblich veranlasst. Also bezogen auf den Betrieb, in dessen Betriebsvermögen das KFZ gehören würde. Also sind es Privatanteile.
Die betriebliche Nutzung wäre also so ca. ein Drittel.
Ob sich das lohnt, müsste man durchrechnen.
Bei mir selbst hatte ich mal selbst ausgerechnet, dass es sich im Nachhinein nicht gelohnt hat. Bei ca. 50% betrieblichem Anteil mit Fahrtenbuch.
Und ohne Fahrtenbuchführung lebt es sich wesentlich angenehmer.