Firmenwagen für Nebentätigkeit - Sind die Fahrten zur Haupttätigkeit als Privatfahrten zu sehen?

1 Antwort

Die Fahrten zum Arbeitsplatz der Angestelltentätigkeit sind ja nicht betrieblich veranlasst. Also bezogen auf den Betrieb, in dessen Betriebsvermögen das KFZ gehören würde. Also sind es Privatanteile.

Die betriebliche Nutzung wäre also so ca. ein Drittel.

Ob sich das lohnt, müsste man durchrechnen.

Bei mir selbst hatte ich mal selbst ausgerechnet, dass es sich im Nachhinein nicht gelohnt hat. Bei ca. 50% betrieblichem Anteil mit Fahrtenbuch.

Und ohne Fahrtenbuchführung lebt es sich wesentlich angenehmer.

janonym 
Fragesteller
 22.12.2019, 19:09

Vielen Dank. Dies hilft mir weiter.

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