Auto vor der Ehe angeschafft, nun läuft die Scheidung, das Auto wird noch finanziert, wem gehört es?

2 Antworten

Um mal mit dem letzten Punkt anzufangen:

Du bist zwar derzeit nicht Eigentümer des Fahrzeugs, hast aber ein sogenanntes Anwartschaftsrecht auf künftige Übereignung und das könnte durchaus gepfändet werden. Ist aber ein so kompliziertes Thema dass sich da ungerne jemand mit beschäftigt, zudem es sich bei einem Gebrauchtwagen auch nur selten lohnt.

Wer das Auto bekommt? Der, der es bezahlt hat.

Gut lassen wor das mal mit Pfändung. Meine Anwältin möchte sich irgendwoe nicht so richtig darum kümmern und redet mir ein weteres Verfahren wegen dem Fahrzeug eher aus. Sie meint es wäre Hausrat und die Karten stehen da eher schlecht für mich. Ich frage mich für was die Benutzererklärung unterschrieben wurde. Haben in Deutschland Unterschriebene Dokumente keine Rechtsgültogkeit mehr? Oder steht der Haurat über alles?

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Vermutlich ist die Sache so kompliziert, weil du während der Ehe weiterhin das Darlehen bezahlt hast. Hätte dir das Auto vor der Ehe vollständig gehört, würde es dir auch nach der Ehe zustehen (ich vermute mal, dass ihr in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung gelebt habt).

Sie könnte nun vielleicht argumentieren, dass der Wagen während der Ehe durch die laufenden Zahlungen teilweise zu gemeinsamem Vermögen wurde, welches nun aufzuteilen ist. Ungünstig ist sicherlich auch, dass sie im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Und dann gibt es noch den Umstand, dass man zwar Vereinbarungen untereinander machen kann, aber wenn etwas bereits durch ein Gesetz geregelt ist, dann sind diese Vereinbarungen hinfällig; siehe Pflichtteil beim Erbe trotz Enterbung. Ich weiß aber nicht, ob das hier auch zutrifft.

Eine Ehe in Deutschland ohne Einvernehmen aufzulösen gehört zu den kompliziertesten und nervenaufreibendsten Dingen auf diesem Planeten. Danach ist man entweder Rechtsexperte oder Auswanderer.