Zugewinn Auto nach Scheidung?

1 Antwort

Die Beweislast, ob ein Pkw ein Haushaltsgegenstand ist oder nicht, trifft denjenigen, der sich auf diese Eigenschaft beruft.

Bedeutet, du musst Beweisen, das Du es nur alleine benutzt hast...

Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach § 201 FamFG.

In der Mehrzahl der Fälle wird der Pkw dem Zugewinnausgleich unterliegen. Für die Herausgabe ist auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ab zu stellen. Eine Klage ist an das Prozessgericht zu richten. Für die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht ausschließlich auf die Eintragung als Halter im Kfz-Brief an. Dies ist nur ein Indiz. Es spielen weitere Kriterien eine Rolle, zum Beispiel wer im Kaufvertrag steht, wer den Pkw beziehungsweise die laufenden Kosten bezahlt hat und so weiter.

Soweit ein Ehegatte nicht zwingend auf das Fahrzeug angewiesen ist, kann es auch bei Vorliegen der Eigenschaft als Haushaltsgegenstand wirtschaftlich sinnvoller sein, den Pkw in den Zugewinnausgleich fallen zu lassen. Der Pkw wird dann bei der Bewertung des Endvermögens berücksichtigt und kann gegebenenfalls zu Ausgleichspflichten führen. Bei der Bewertung des Pkw ist der Wert am Stichtag (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags) anzusetzen. Maßgeblich für den Wert sind das Fabrikat, Alter, Kilometerleistung, Zubehör und Fahrzeugzustand. Wurde das Fahrzeug finanziert und ist der Kaufpreis noch nicht vollständig geleistet, so ist der Restbetrag bei den Passiva in Ansatz zu bringen. Im Falle des Miteigentums ist jedem Ehegatten der hälftige Wert zu zu rechnen.

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-ehe--und-familienrecht/scheidung/pkw-und-scheidung

Barney160 
Fragesteller
 17.07.2022, 11:14

Das Fahrzeug war kein Haushaltsgegenstand. Es wurde von mit nur zeitweise(bei schlechtem Wetter) zur Fahrt zur Arbeit, Arztbesuche oder Unternehmungen genutzt. Mein Exmann war zu dieser Zeit bereits ausgezogen und unsere erwachsenen Kinder lebten auch bereits nicht mehr im Haus.

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tellerchen  17.07.2022, 11:28
@Barney160

ah ok... das kam in deiner Fragestellung nicht heraus..wenn du es selbst gekauft hast ...im Kaufvertrag stehst... im KFZ Brief stehst und auch die laufenden kosten immer übernommen hast... dann scheint das ja eindeutig...wenn dein EX aber da irgendwo drinsteht und auch Kosten übernahm... sieht das halt anders aus... Wieauchimmer... du bis da in der Beweisnot... und die Beweise hast Du ja wie Du schreibst...

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Barney160 
Fragesteller
 17.07.2022, 16:56

Ja, richtig, KFZ-Brief, laufende Kosten, tanken, Fahrzeugbrief- alles lief komplett und ausschließlich über mich. Danke :)

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