Fahrzeugpfändung

2 Antworten

Du verwechselst jetzt etwas: Bei der eidesstattlichen Versicherung müssen alle Vermögenswerte angegeben werden. Es ist nicht zulässig, da das Auto einfach zu verschweigen. Das wäre strafbar. Der Gläubiger muß dann aufgrund des Vermögensverzeichnisses entscheiden, ob er Zwangsvollstreckung betreiben will. In diesem Fall wäre das unwirtschaftlich und würde nicht betrieben werden.

Daumen hoch! Auch Paypal ist so ein Beispiel. Muss angebeben werden. Die Titel sind aber nur für Deutschland gültig. In ein Paypal Konto in Luxemburg kann erst mal nicht hineingepfändet werden. Dort ist Vermögen erst mal vor Pfändung sicher.

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Das Fahrzeug wird keinen pfändbaren Wert mehr haben, und wenn du zur Einkommenserzielung darauf angewiesen bist, wäre es ohnehin unantastbar. Auch eine Austauschpfändung käme hier nicht in Frage.