Swimmingpool im Wohnkomplex gesperrt - welche Mietminderung ansetzen?

2 Antworten

Wenn das ein Wohnkomplex ist, dann steht dieser Pool allen Mietern zur Verfügung, ist also mit einem öffentlichen Schwimmbad vereinbar. Das mindert die Ansprüche natürlich ganz enorm. Man kann nur das ansetzen, was man bei einem öffentlichen Schwimmbad in der Region als Eintritt bezahlen müßte. Da müßte sich die Schwester mal umhören. Ich schätze mal, mehr als maximal 40,--€ den Monat sind nicht drin.

Deine Schwester kann bestimmt Mietminderung beantragen, da der Pool zu dem Wohnkomplex dazugehört (außer er wird gerade nur kurzfristig ausgebessert, dann steht er ja bestimmt bald wieder zur Verfügung). Ich würde schauen, wieviel Eintritt es bei dem Hallenbad in eurer Nähe kostet, wenn man viermal pro Monat baden geht. Vielleicht könnte man eine solche Summe dem Vermieter als Mietminderung vorlegen